Gericht: Entscheidungsdatum: Aktenzeichen: ECLI: Dokumenttyp: Quelle: LG Frankfurt 5. Strafkammer Norm: §§ 86 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 86a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 130 Abs. 2 Nr. 1a und Abs. 1, 11 Abs. 3, 52, 53 StGB 27.09.2016 5/27 KLs - 8/16 ECLI:DE:LGFFM:2016:0927.5.27KLS8.16.0A Urteil Strafbarkeit des Verbreitens rechtsextremen Gedankenguts Tenor Der Angeklagte wird wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in 4 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Volksverhetzung, sowie wegen Volksverhetzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe (abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO) I. Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung ährige Angeklagte wuchs gemeinsam mit einem Jahre älteren Bruder und einer Jahre älteren Schwester in im Hochsauerland im elterlichen Hause auf. Der Vater betreibt noch heute eine kleine Landwirtschaft mit Viehzucht und Ackerbau, die Mutter betrieb eine Pension, die heute als Hotel vom Bruder des Angeklagten geführt wird. Der Angeklagte besuchte zunächst den Kindergarten und wurde regelgerecht eingeschult. Nach Beendigung der Grundschule besuchte er zunächst die Realschule. Nachdem er dort zum wiederholten Male nicht versetzt wurde, wechselte er auf die Hauptschule, die er auch abschloss. Anschließend absolvierte er eine Lehre als Landwirt. Seit seiner Schulzeit unterstützt der Angeklagte seinen Vater bei der Führung des landwirtschaftlichen Betriebs. Geplant ist, dass der Angeklagte den Betrieb später übernimmt. 2006 kam es zu einem Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn, weshalb der Angeklagte das Sauerland verließ und zu seiner damaligen Verlobten nach zog und dort als Produktionshelfer in der Automobilindustrie tätig war. Nachdem seine Beziehung gescheitert war und sein nur befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde, kehrte er Anfang 2009 wieder nach zurück. Hier bewohnt er noch heute ein Zimmer des von seinem Bruder geführten Hotels, er bezahlt hierfür inklusive Nebenkosten und Essen einen Betrag von € 300,- monatlich. Im Frühjahr 2009 fand er eine Anstellung bei einer - Seite 1 von 10 -

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