- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 251/67LG Düsseldorf; OLG Düsseldorf30.06.1967 BeckRS 1970, 31395475 BGH, Urteil vom 09.07.1970 – IX ZR 251/67LG Düsseldorf; OLG Düsseldorf30.06.1967 Titel: BGH: Urteil vom 09.07.1970 - IX ZR 251/67 Normenketten: § 216 BEG Art. IV Nr. 1 Abs. 1a BEG-SchlußG Amtlicher Leitsatz: Anträge von mehreren Hinterbliebenen eines Verfolgten sind in aller Regel gleichzeitig zu bescheiden. Es ist kein genügender Grund für die Zurückstellung einer Entscheidung, daß sie sich nach dem Ergebnis des Rechtsstreits mit dem beschiedenen Hinterbliebenen richten solle. Ist eine Hinterbliebenenrente (§§15 f., f §41 BEG) aus medizinischen Gründen abgelehnt worden, so ist eine Angleichung dieser Entscheidung nicht möglich. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 9. Juli 1970 Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ohne mündliche Verhandlung am 25. Juni 1970 unter Mitwirkung der Bundesrichter von der Mühlen, Offterdinger, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision der Klägerinnen gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Juni 1967 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerinnen. Von Rechts wegen Die Klägerin zu 1) ist die Witwe, die Klägerin zu 2) die Tochter des Bäckers M W.. Dieser wurde wegen seiner jüdischen Abstammung in seinem beruflichen Fortkommen geschädigt. Da er keine Aussicht hatte, zur Meisterprüfung zugelassen zu werden, wanderte er am 1. August 1936 nach http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1970-N-31395475 1 von 6 6/7/2022

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