-8- von ihnen über 400 - registrierten sich auf der GPD-Website als "Mitglieder" der Gruppe, ohne eigene Beiträge hochzuladen. 17 Schließlich gab es Nutzer, die die Beiträge zur Kenntnis nahmen und ihrerseits mit anderen "teilten", ohne sichtbare Spuren auf der Seite zu hinterlassen. Bekannt ist dies von dem User mit dem Profil " Beschuldigten J. ", der vom erstellte und auf der GPD-Seite hochgeladene "Memes" (Bild-Text-Kombinationen) über seinen eigenen "vk.com"-Account verbreitete und mit J. 18 auch persönlich in Kontakt stand. b) Der dringende Tatverdacht hinsichtlich der Gründung, der Struktur und der Zielsetzung der GPD, des Verhaltens der Beschuldigten sowie desjenigen der Mitbeschuldigten stützt sich auf eine Vielzahl von Beweismitteln, insbesondere die Ermittlungen im frei zugänglichen Bereich des Internets, dort vor allem auf der Plattform "vk.com", und die Auswertung einer Fülle von Daten auf bei den Beschuldigten sichergestellten Speichermedien. 19 Der dringende Tatverdacht stützt sich inzwischen auch auf die Einlassungen der Beschuldigten. Der Beschuldigte J. hat in Vernehmungen vom 10. Dezember 2020 und 15. Januar 2021 einen Großteil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Soweit er unter anderem bestritten hat, dass es ein internationales Netzwerk der "Goyim" gegeben habe, legen die Ermittlungen derzeit anderes nahe. Wer sich hinter den ausländischen "Goyim"-Gruppen verbarg und inwieweit die personelle Verflechtung der Beschuldigten J. und B. mit internationalen Nutzern, den Mitbeschuldigten und weiteren inländischen Tätern tatsächlich und zu welchem Zeitpunkt existierte, ist derzeit jedoch noch nicht abschließend ermittelt.

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