BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
AK 3 und 4/21
vom
9. Februar 2021
in dem Ermittlungsverfahren
gegen
1.
2.
wegen des Verdachts
zu 1.: der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer
zu 2.: der Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer
ECLI:DE:BGH:2021:090221BAK3.21.0