-5- das einem Hakenkreuz ähnelt. Die Seiten sind zum Teil noch im Internet abrufbar, zum Teil inzwischen gesperrt. Wer sie ins Netz stellte und betrieb, ist bisher weitgehend unbekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es der Beschuldigte J. selbst war. Als Online-Plattform diente sämtlichen "Goyim"-Gruppen das in der Rus- 10 sischen Föderation beheimatete kostenlose Soziale Netzwerk "vk.com". Auf "vk.com" können sich Nutzer registrieren und ein sog. Profil anlegen. Die Plattform bietet die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmern - derzeit gibt es über 100 Millionen aktive Nutzer - Informationen auszutauschen, beliebige Medien wie Links, Videos oder Fotos hochzuladen und zu teilen oder sich in DiskussionsForen zu engagieren. Die Nutzer können Gruppen gründen oder neue Seiten einstellen. In diesem Fall besitzen sie die Administratorenrechte, die sie dazu befähigen, die entsprechende Seite zu verwalten. In der Regel sind die Inhalte der "vk.com"-Seiten für jedermann im Internet einsehbar. Registrierte Nutzer können die in den Gruppen eingestellten Inhalte kommentieren, dort eigene Beiträge "posten", Gruppen als Mitglied beitreten oder Seiten abonnieren. Der Online-Auftritt der GPD war von Beginn an und durchgehend darauf 11 ausgerichtet, im deutschsprachigen Raum systematisch in großem Umfang judenfeindliche Propaganda und nationalsozialistisches Gedankengut zu verbreiten. Hierzu stellten der Beschuldigte J. , identifizierte und bislang nicht nament- lich bekannte Mittäter sowie ab spätestens Januar 2018 der Beschuldigte B. Hunderte Bilder, Dokumente, Kommentare und Videos auf der Seite ein, die den Holocaust leugnen oder verharmlosen, nationalsozialistische Verbrechen befürworten oder andere - Juden zutiefst herabwürdigende - Äußerungen enthalten. Die Beiträge waren geeignet, antisemitischen Hass zu schüren, zumal sie zum Teil zur Tötung von oder zur Gewalt gegen Menschen jüdischen Glaubens

Select target paragraph3