sperren, und die übrigen Beiträge – also insbesondere auch solche mit volksverhetzendem oder sonst strafbarem Inhalt – freizuschalten. Darüber hinaus sollte sie die übrigen Nutzer durch eine rege Beteiligung an den Diskussionen dazu anregen, ebenfalls an den Diskussionen teilzunehmen, und die Diskussionen moderieren. 303 Nach ihrer Ernennung zur Moderatorin verfasste die Angeklagte T. in der Zeit bis zum 27. Januar 2016 insgesamt 734 Kommentare und Beiträge. In der Zeit vom 25. August 2013 bis zum 6. Dezember 2014 prüfte sie insgesamt 1.168 von Nutzern eingestellte Kommentare und Beiträge, von denen sie 1.134 freischaltete und 34 mit der Folge entfernte, dass sie endgültig gelöscht und von Nutzern der Seite nicht gelesen werden konnten. In der Zeit vom 15. Dezember 2014 bis 27. Januar 2016 schaltete sie 2.374 Kommentare und Beiträge frei und entfernte 566 Kommentare und Beiträge. Um eine Schließung der Seite durch den Serverbetreiber zu verhindern, wurden von ihr insbesondere solche Kommentare und Beiträge, die einen „Gewaltaufruf“ enthielten, entfernt. Sie schaltete ferner solche Kommentare oder Beiträge von Nutzern nicht frei, die mit dem jeweiligen Diskussionsthema nichts zu tun hatten. In Zweifelsfällen meldete sie Kommentare und Beiträge, die als Gewaltaufruf verstanden werden konnten oder der rechtsradikalen Ausrichtung der Seite widersprachen, den Administratoren V. und K., damit diese die Entscheidung über die Löschung oder Freischaltung trafen. Die Angeklagte T. beteiligte sich außerdem an internen Diskussionen der Administratoren und Moderatoren zum Ausschluss einzelner Nutzer, zum Umgang mit einem besonders radikalen Nutzer und zur Gestaltung eines neuen Banners der Seite. 304 Die Angeklagte T. übte ihre Moderatorentätigkeit zumindest ganz überwiegend von ihrer Wohnung in der [...] in [...] aus. Sie wandte bis zur Abschaltung der Seite einen großen Teil ihrer täglichen Freizeit für ihre Moderatorentätigkeiten auf. 305 Die Angeklagte T. war sich bewusst, dass sie einen wichtigen Beitrag zum Fortbestand der Seite leistete, indem sie die Kommentare und Beiträge der Nutzer daraufhin überprüfte, ob sie den Forenrichtlinien entsprachen, und dadurch sicherstellte, dass keine Kommentare oder Beiträge eingestellt wurden, die aus rechtlichen Gründen oder wegen übermäßigen Speicherbedarfs zu einer Abschaltung der Seite durch den Provider oder zu einem Zusammenbruch der Seite führen konnten, und dass keine Unterwanderung der Seite durch Andersgesinnte erfolgte. Ihr war bewusst, dass sie hierdurch auch einen Beitrag dazu leistete, dass Artikel, Kommentare und Beiträge mit volksverhetzendem Inhalt, die schon auf der Seite eingestellt waren, auch weiterhin über das Internet öffentlich zugänglich blieben. Sie erkannte überdies die Möglichkeit, dass von den Betreibern und Nutzern der Seite weiterhin Artikel und Beiträge eingestellt würden, durch die der Holocaust geleugnet und in einer menschenverachtenden Weise Juden, Muslime, Ausländer und Flüchtlinge beschimpft und als minderwertig dargestellt würden und dass auch Appelle veröffentlicht würden, die dazu aufriefen, mit Gewalt oder anderen auf Schädigung oder Benachteiligung abzielenden Maßnahmen gegen solche Personen oder Personengruppen vorzugehen. Sie hielt es ferner für möglich, dass das Bereitstellen von Artikeln und Kommentaren mit solchen Inhalten auf der Internetseite „Altermedia-Deutschland.info“ bei den angegriffenen Personenkreisen das Vertrauen darin erschüttern konnte, in der staatlichen Gemeinschaft als gleichwertige Persönlichkeiten respektiert zu werden, und überdies geeignet war, bei den Nutzern von „Altermedia“ die Intoleranz gegenüber den angegriffenen Personengruppen zu fördern und so das psychische Klima zusätzlich anzuheizen. Ihr war auch bewusst, dass sie hierzu selbst einen Beitrag leistete, indem sie durch ihre Moderatorentätigkeit zum Fortbestand der Internetseite bei- - Seite 37 von 211 -

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