te nun die Abschaltung des Servers. Selbst wollte K. die Überweisung jedoch nicht vornehmen, da er befürchtete, sonst als Mitbetreiber von „Altermedia“ identifiziert werden
zu können. Der Angeklagte K. bat die Angeklagte S. daher, mit zwei getrennten Überweisungen über jeweils 20 EUR den Gesamtbetrag von 40 EUR an das Unternehmen H.
B.V. zu überweisen. K. teilte ihr zu diesem Zweck die Bankverbindung und die jeweiligen
Referenznummern des Unternehmens mit und bot ihr an, ihr die zweiten 20 EUR wieder
zu erstatten, da sie ursprünglich ja nur 20 EUR habe spenden wollen. Die Angeklagte S.
kam der Bitte des Angeklagten K. nach und überwies am 28. Mai 2013 in zwei Überweisungen von jeweils 20 EUR den Gesamtbetrag von 40 EUR an die Firma H. B.V.
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Das Angebot des Angeklagten K., ihr 20 EUR wieder zu erstatten, schlug sie ausdrücklich aus. Der Angeklagten S. war bewusst, dass sie mit den beiden Überweisungen offene Forderungen des Unternehmens beglich, bei dem die Internetseite „AltermediaDeutschland.info“ gehostet war. Ihr war ebenfalls bewusst, dass sie hierdurch einen Beitrag dazu leistete, dass die Inhalte der Seite „Altermedia-Deutschland.info“ weiterhin
für jedermann über das Internet zugänglich blieben, und dass sich hierunter auch Artikel und zahlreiche Kommentare und Beiträge befanden, durch die der Holocaust geleugnet sowie Juden, Muslime, Ausländer und Flüchtlinge beschimpft und als minderwertig
dargestellt wurden und die Appelle beinhalteten, mit Gewalt oder anderen auf Schädigung oder Benachteiligung abzielenden Maßnahmen gegen solche Personen oder Personengruppen vorzugehen. Sie erkannte zudem die Möglichkeit, dass von den Betreibern
und Nutzern der Seite auch weiterhin Artikel, Kommentare und Beiträge mit solchen Inhalten eingestellt würden, und war sich bewusst, dass sie dem Vorschub leistete, indem
sie zur weiteren Erreichbarkeit der Seite beitrug. Schließlich hielt sie es für möglich, dass
das Bereitstellen von Artikeln und Kommentaren mit solchen Inhalten auf der Internetseite „Altermedia-Deutschland.info“ bei den angegriffenen Personenkreisen das Vertrauen darin erschüttern konnte, in der staatlichen Gemeinschaft als gleichwertige Persönlichkeiten respektiert zu werden, und überdies geeignet war, bei den Nutzern von „Altermedia“ die Intoleranz gegenüber den angegriffenen Personengruppen zu fördern und so
das psychische Klima zusätzlich anzuheizen. Dies entsprach aufgrund ihrer rechtsradikalen Einstellung ihrem Willen.
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21. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 121617 (Fall 33, S. 46 der Anklage)
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Am 29. Mai 2013 wurde auf der Startseite von „Altermedia“ unter der Überschrift „Mehr
Entschädigung: Deutschland zahlt 800 Millionen Euro an Holocaust-Überlebende“ ein
Link zu einem am selben Tag in der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ erschienenen Artikel veröffentlicht, der darüber berichtete, dass sich die deutsche
Bundesregierung in Verhandlungen mit der Jewish Claims Conference dazu verpflichtet
habe, für die Jahre 2014 bis 2017 insgesamt 772 Millionen Euro für die häusliche Pflege
von Opfern der Judenverfolgung zu bezahlen. Dem Link zu diesem Spiegel-Artikel waren
weitere Links zu Berichten in den Onlineausgaben des „Spiegels“, der „FAZ“, des „Handelsblatts“ sowie der Internet-Nachrichtenseite „ISRASWISS - Jewish News Service (JNS)“
beigefügt, in denen unter anderem darüber berichtet wurde, dass sich Mitarbeiter der Jewish Claims Conference um einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe bereichert hätten, indem sie in Entschädigungsanträgen falsche Angaben gemacht hätten.
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Dies kommentierte am 29. Mai 2013 um 16.15 Uhr ein nicht registrierter Nutzer in seinem Kommentar mit der Post-ID 121617 wie folgt:
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