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Die Angeklagte V. oder der Angeklagte K. erwiderte hierauf unter Verwendung des
Pseudonyms „Die Schriftleitung“ wie folgt: „Nö, der Beitrag bleibt“. Ob die Zahlen haltbar seien oder nicht, sei „eigentlich ziemlich egal“. „Der Autor, ein bekannter Revisionist,“ glaube daran, „warum also sollen wir seine Thesen nicht veröffentlichen?“.
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4. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 49826 (Fall 33, S. 48 der Anklage)
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Am 23. August 2012 um 21.17 Uhr wurde auf der Startseite von „Altermedia“ ein Artikel
mit der Überschrift „Estnisches Unternehmen warb mit Auschwitz-Fotos“ eingestellt. Der
Artikel bestand nur aus einem Link zu einem Artikel auf der Nachrichtenseite „Stimme
Russlands“, in dem darüber berichtet wurde, ein estnisches Unternehmen, das Ausrüstung für Gasheizanlagen verkaufe, habe auf seiner Webseite ein Foto des Tors zum Konzentrationslager Auschwitz als Werbung platziert.
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Nachdem ein anderer Nutzer hierzu in einem Kommentar die Frage aufgeworfen hatte,
ob „das Ammenmärchen von den Gashähnen [...] am Ende nur deshalb verbreitet“ worden sei, „weil die offizielle Version mit dem angeblichen Desinfektionsmittel-Mißbrauch
doch wenig plausibel“ erscheine, antwortete der Nutzer (und spätere Moderator) „FreieGedanken“ am 24. August 2012 um 0.38 Uhr in seinem Kommentar mit der Post-ID
49826 wörtlich wie folgt:
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»Dem Juden ist alles zuzutrauen. Er ist noch nicht einmal in der Lage in größerer
Anzahl kaserniert zu leben. Die KZ sind das beste Beispiel dafür, wie sie sich gegenseitig ausnutzen. Hauptsache KAPO sein…..Es hat nie Vergasungen gegeben,
die Todesfälle sind auf das Unvermögen der Juden zurückzuführen, in Gemeinschaft unter etwas schwierigeren Bedingungen zu leben.
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An dieser Stelle viele Grüße an die Schwuchteln von der FRA!«
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Es folgte ein Smiley mit herausgestreckter Zunge.
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Ein verständiger, unvoreingenommener Durchschnittsleser konnte den Kommentar des
Nutzers „FreieGedanken“ nur so verstehen, dass er in Abrede stellte, dass im Konzentrationslager Auschwitz hunderttausende Juden allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dieser ethnisch-religiösen Gruppe systematisch mittels Vergasung ermordet wurden.
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5. Veröffentlichung des Kommentars mit der Post-ID 49832 (Fall 33, S. 48 der Anklage)
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Am 24. August 2012 um 0.52 Uhr wurde auf der Startseite von „Altermedia“ ein Artikel
mit der Überschrift „Petition der Jewish Press gegen Deutschland“ veröffentlicht. In der
wörtlich wiedergegebenen Erklärung wurde ausgeführt, Deutschland habe kein moralisches oder ethisches Recht, Gesetze über die Beschneidung oder eine andere jüdische
Praxis zu verabschieden. Deutschland, das für alle Zeiten mit dem Blut von sechs Millionen Juden befleckt sei, habe die Lektion der Geschichte nicht gelernt.
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Diesen Artikel kommentierte der Nutzer „FreieGedanken“ am 24. August 2012 um 1.16
Uhr als erster Nutzer in seinem Kommentar mit der Post-ID 49832. Er zitierte dabei zunächst die Worte „...Deutschland, das für alle Zeiten mit dem Blut von 6 Millionen Juden
befleckt ist“ und erwiderte hierauf wörtlich wie folgt:
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»Was für ein Schweinepack! Ich lass vielleicht 600.000 tote Juden gelten, die
durch eigene Gier und Unvermögen sich sozial zu Verhalten ums Leben ge- Seite 18 von 211 -