rer selbst als Moderatorin für die Foren „Kultur“, „Volk & Rasse“ und „Religion & Spiritualität“ tätig werden. 404 Die Angeklagte S. kannte das von V., K., U.P., T. und etwaigen weiteren Mitarbeitern der Seite verfolgte Ziel, dem sogenannten Nationalen Widerstand dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen, auf der die Meinungen und Positionen, die dieser Grundhaltung entsprachen, ohne Einschränkung kundgetan werden durften, unabhängig davon, ob die jeweilige Äußerung den Tatbestand des § 130 StGB oder sonstiger deutscher Straftatbestände erfüllte oder nicht. Aufgrund ihrer rechtsradikalen Einstellung billigte sie dieses Ziel der Gruppe und wollte hierzu ebenfalls einen Beitrag leisten. Hierfür war sie auch bereit, sich in die hierarchische Struktur der Gruppierung einzuordnen und akzeptierte die Führungsrolle der beiden Administratoren V. und K., da diese von ihren Entscheidungsbefugnissen im Sinne der gemeinsamen Sache Gebrauch machten. V., K., U.P., T. und S. sahen sich fortan als eine Mannschaft an, die zusammen an der gemeinsamen Aufgabe arbeitete. 405 Nach ihrer Ernennung zur Moderatorin verfasste die Angeklagte S. insgesamt 418 Kommentare und Beiträge und bedankte sich 638-mal bei anderen Benutzern für deren Beiträge. Am 19. Januar 2014 ergänzte sie in einem Beitrag des Nutzers „Eddy E.“ zum besseren Verständnis eine Überschrift. Am selben Tag verschob sie einen Beitrag des Nutzers „Africanus“ in ein anderes Unterforum, das aus ihrer Sicht thematisch besser passte. Am 26. Januar 2014 nahm sie ebenfalls eine Änderung an einem Nutzerbeitrag vor und fügte den darin enthaltenen Videofilm richtig ein. Am 5. März 2014 mahnte sie bei einem Nutzer an, er solle die Quelle eines Fremdzitats nachreichen. Am 25. September 2014 wies sie einen Nutzer darauf hin, dass sie ihn „in der Funktion eines Moderators“ schon einmal darum gebeten habe, seine „Schreibweise (der besseren Lesbarkeit halber) etwas anzupassen“, und bat ihn erneut darum, „diesbezüglich zu kooperieren“. Am 13. Dezember 2014 wies sie einen Nutzer auf eine Regel in den Richtlinien hin, wonach Nutzer Videofilme nicht so in ihre Kommentare und Beiträge integrieren durften, dass diese sofort anliefen, wenn die Seite mit dem Kommentar oder Beitrag geöffnet wurde, sondern erst noch mit einem gesonderten Mausklick gestartet werden mussten. Sie erklärte dem Nutzer, dass in der Forensoftware ein besonderer Befehl mit der Bezeichnung „Spoiler“ zur Verfügung stehe, um Filme in dieser Weise einzubinden, und erläuterte, dass die Administratoren dieses sogenannte Verspoilern von Videos angeordnet hätten, weil es „viel Kapazität“ brauche, wenn jeder Videofilm sofort angezeigt werde. Darüber hinaus verschob sie am 3. Januar 2015 insgesamt 24 Inhalte der in ihre Zuständigkeit fallenden Foren an eine andere, ihr als besser passend erscheinende Stelle. Am 4. Januar 2016 nahm sie als Moderatorin am Beitrag eines Nutzers nicht mehr näher feststellbare Änderungen vor. 406 In dem Bereich des Forums, der nur den Moderatoren und Administratoren zugänglich war, stellte sie in der Zeit ab dem 16. Januar 2014 insgesamt 69 Beiträge ein. Sie meldete den übrigen Mitarbeitern des Forums 27 Beiträge, die aus ihrer Sicht den Forenregeln widersprachen, weil sie Formfehler enthielten, die Ausdrucksweise nicht regelkonform war oder es sich um Doppelbeiträge handelte. Sie beteiligte sich an internen Diskussionen der Mitarbeiter, wie durchgesetzt werden könne, dass die Nutzer in ihren Beiträgen beim jeweiligen Thema blieben, und betonte, dass die Forenregeln der tatsächlichen Handhabung entsprechen müssten. Auch an internen Diskussionen darüber, ob einzelne Nutzer gesperrt werden sollten, beteiligte sie sich und warnte hierbei vor dem Vorwurf, dass auf der Seite zensiert und nicht freigeschaltet werde. Sie wies die anderen - Seite 50 von 211 -

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