seine Kommentare nicht freigeschaltet werden, sondern konnten sogleich von jedem Internetnutzer gelesen werden. 465 37. Veröffentlichung des Artikels „Schoah durch Gas oder Schoah durch Kugeln“ (Fall 8 der Anklage) 466 Am 21. April 2014 um 11.00 Uhr stellte die Angeklagte V. auf der Startseite von „Altermedia“ den Artikel »„Schoah durch Gas“ oder „Schoah durch Kugeln“: kein materieller oder forensischer Beweis!« ein, als dessen Verfasser Robert Faurisson angegeben wurde. Der veröffentlichte Artikel hatte folgenden Wortlaut: 467 468 469 »In einem Urteil vom 26. April 1983 anerkannten französische Richter den wissenschaftlichen Charakter meiner eigenen Forschungen und Schlußfolgerungen über das, was die Historikerin Olga Wormser-Migot im Jahr 1968 „das Problem der Gaskammern" nannte. Sie folgerten daraus, daß jedermann das Recht habe zu erklären, wie ich es getan hatte, daß diese angeblichen Massenvernichtungswaffen nicht existiert hatten, nicht einmal hätten existieren können. Dieses Urteil der 1. Kammer, Sektion A, des Berufungsgerichtes von Paris, mit dem Vorsitzenden Francois Gregoire, kann hier eingesehen werden:« Es folgte ein Link zu der Internetseite „robert.faurisson.blogspot.de“, über die das französischsprachige Urteil aus dem Jahr 1983 abgerufen werden konnte. In dem Artikel heißt es sodann weiter: »Ich war es, der am 19. März 1976 die Pläne der Krematorien von Auschwitz und Birkenau, bis dahin sorgsam verborgen gehalten, entdeckt hatte, die Gaskammern (zur Menschentötung) enthalten haben sollten. Diese Pläne zeigten, daß diese Krematorien niemals Gaskammern enthalten haben, sondern, je nach Fall, entweder Leichenhallen, Leichenkeller oder andere ebenso unbedenkliche Räume. Sehr früh hatte ich festgestellt, daß die Historiker und die Richter, die den "Völkermord an den Juden" und die "Nazi-Gaskammern" behandelten, sich bei diesen beiden Themen mit "Zeugenaussagen" und "Geständnissen" begnügten und kaltblütig auf materielle Beweise verzichteten. Vor allem, obwohl es sich angeblich um grausame, systematische, unzählige und einzigartige Morde handelte, hatte niemand nach einem forensischen Beweis über die Existenz und das Funktionieren einer einzigen dieser wundersamen Kammern gesucht. Bis auf eine Ausnahme jedoch, die 1944 in Frankreich vorgekommen ist, bezüglich der angeblichen Gaskammer von Struthof, in der Nähe von Straßburg. Und hier, keine Chance für die Anklage! Am 1. Dezember 1944 schloß Professor Rene Fabre, Dekan der Pharmazeutischen Fakultät von Paris, mit einem Gutachten beauftragt, seine toxikologischen Untersuchungen mit einer zweifachen Negation: Es gab keine Spur von HCN, weder in der angeblichen Gaskammer von Struthof, noch in den Leichen der angeblich vergasten (und teilweise im städtischen Krankenhaus von Straßburg konservierten) Juden. Bemerkenswerte Begebenheit: Sein Untersuchungsbericht verschwand, zu einem unbekannten Datum, aus den Archiven der Gendarmerie und der Militärjustiz (Le Blanc, Indre), aber glücklicherweise entdeckte ich selbst 1982 einen Bericht, von den medizinischen Experten Simonin, Fourcade und Piedelievre unterzeichnet, der die zweifache Negation von Professor Fabre bestätigte. Weitere bemerkenswerte Begebenheit: Trotz meiner Veröffentlichung von Anfang der 80er Jahre bezüglich dieser Entdeckungen des vorgenannten Professors, blieben die Historiker dabei, diese zu verschweigen. - Seite 56 von 211 -

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