im Zusammenhang mit der Bandenbekämpfung z.B. und es auch zu vereinzelten
Massenvernichtungsaktionen im Osten kam bestreitet fast niemand, auch nicht
die Revisionisten (wenn man den Anteil des Weltjudentums an der Kriegsschuld
bedenkt, auch nicht wirklich überraschend) aber die Lügen des Shoaismus sind
eine groteske, einzigartige Übertreibung der damaligen Ereignisse, wie sie in der
Geschichte der Menschheit beispiellos sind.
312
Wann stopft man diesem „Nandu“ endlich das antideutsche Maul? Die unglaublich naive Toleranz gegenüber politischen Todfeinden hat dem konservativen
Bürgertum in der BRD nach 1968 das Kreuz gebrochen, wir dürfen diesen Fehler
nicht wiederholen.«
313
Hierauf erwiderte der Nutzer „Nandu“, er könne ja verstehen, dass „man bei all dieser
Hetze und den permanenten Verleumdungen leicht die Übersicht“ verliere; er werte den
Kommentar von „BdU“ als „Friendly Fire“. Hierauf antwortete der Nutzer „BdU“ am 30.
Oktober 2013 um 9.08 Uhr wie folgt:
314
»Ich möchte mich hiermit in aller Form bei Ihnen entschuldigen, ich habe mich
hier schlicht am Morgen in der Eile verlesen und statt „Glauben an“ „Leugnung“
gelesen.«
315
Der Nutzer „BdU“ brachte mit seinem Kommentar in einer für einen verständigen, unvoreingenommenen Leser unmissverständlichen Weise zum Ausdruck, dass die systematische Ermordung von Millionen von Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
mit Ausnahme „vereinzelter“ Massenvernichtungsaktionen nicht stattgefunden habe und
die historisch anerkannten Opferzahlen bei Weitem übertrieben seien. Der Nutzer „BdU“
verfügte bereits seit dem 11. Juli 2013 über den Status eines „Stammgasts“, weshalb
sein Kommentar nicht freigeschaltet werden musste, sondern sogleich nach dem Einstellen von jedem Internetnutzer gelesen werden konnte.
316
25. Ernennung des anderweitig verfolgten U.P. zum Super-Moderator (Fall 1)
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Am 24. November 2013 wurden dem Nutzer „Freidenker“ seine Moderatorenbefugnisse
entzogen, nachdem er aus Zeitgründen von seinem Posten zurückgetreten war. Am selben Tag wurde dem anderweitig verfolgten U.P. vom Angeklagten K. in Absprache mit
der Angeklagten V. der Status eines „Super-Moderators“ verliehen. Zuvor hatte U.P. den
Angeklagten K. um diese Beförderung gebeten, da er sonst „oftmals gebremst“ sei. Als
sogenannter Super-Moderator verfügte U.P. fortan über die Befugnis, auch außerhalb der
Foren, die in seinen Zuständigkeitsbereich fielen, Kommentare und Beiträge zu moderieren und über ihre Freischaltung zu entscheiden. Von der zusätzlich mit der Beförderung
verbundenen Befugnis, andere Benutzer zu sperren, machte U.P. in der Zeit bis zum 10.
Januar 2016 zweimal Gebrauch.
318
26. Veröffentlichung des Artikels „ARD-Doku: Auschwitz vor Gericht“ (Fall 6 der Anklage)
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Am 10. Dezember 2013 um 20.07 Uhr stellte die Angeklagte V. auf der Startseite von
„Altermedia“ unter der Überschrift „ARD-Doku: „Auschwitz vor Gericht“ einen Artikel mit
folgendem Inhalt ein:
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