- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
Ehegatten die Möglichkeit haben, außerhalb des Lagers Unterkunft zu finden. Den Lagerinsassen
soll dadurch nahegelegt werden, sich nach Möglichkeit schon vor einer Eheschließung rechtzeitig
um geeignete Unterkunft außerhalb des Lagers zu bem��hen, damit die beabsichtigte Auflösung der
Lager, die nur als vorübergehende Notunterkünfte errichtet worden sind (vgl. Ziff. I 2 LO), nicht
noch weiter verzögert wird. Solche Hinweise setzen, wie oben dargelegt, kein Recht. Ziff. I 4 LO ist
also auch insoweit keine Rechtsverordnung. Einen weitergehenden Inhalt hat Ziff. I 4 LO nicht. Eine
weitergreifende unmittelbare Rechtswirkung ist nicht eingetreten.
Der Antrag war daher als unzulässig abzuweisen.
Das Verfahren ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 VfGHG kostenfrei.
http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-VERWRSPR-B-1956-S-537-N-1
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7/12/2021