- Quelle: beck-online DIE DATENBANK Ehegatten die Möglichkeit haben, außerhalb des Lagers Unterkunft zu finden. Den Lagerinsassen soll dadurch nahegelegt werden, sich nach Möglichkeit schon vor einer Eheschließung rechtzeitig um geeignete Unterkunft außerhalb des Lagers zu bem��hen, damit die beabsichtigte Auflösung der Lager, die nur als vorübergehende Notunterkünfte errichtet worden sind (vgl. Ziff. I 2 LO), nicht noch weiter verzögert wird. Solche Hinweise setzen, wie oben dargelegt, kein Recht. Ziff. I 4 LO ist also auch insoweit keine Rechtsverordnung. Einen weitergehenden Inhalt hat Ziff. I 4 LO nicht. Eine weitergreifende unmittelbare Rechtswirkung ist nicht eingetreten. Der Antrag war daher als unzulässig abzuweisen. Das Verfahren ist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 VfGHG kostenfrei. http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-VERWRSPR-B-1956-S-537-N-1 4 von 4 7/12/2021

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