-4-
Funktion der Presse. Damit lägen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte
für eine rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinsichtlich der AfD als Gesamtpartei vor. Aufgrund der bundesweiten Erkenntnisse des BfV und der Landesämter für Verfassungsschutz über die AfD als Gesamtpartei sei auch in Bayern der Beobachtungsauftrag gemäß Art. 3 Satz 1, Art. 4
Abs. 1 Satz 1 BayVSG (in der bis 31.7.2023 geltenden Fassung – a.F.) in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Buchst. c), Abs. 2 BVerfSchG eröffnet. Die Beobachtung
erfolge zu dem Zweck, festzustellen, welchen (nennenswerten) Einfluss Extremisten
innerhalb der AfD als Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei letztlich entwickle. Dass bundesweit die Beobachtung der Partei nur als Verdachtsfall erfolge, führe dazu, dass die Beobachtung in Bayern einem strengeren Verhältnismäßigkeitsmaßstab zu unterwerfen sei. Bezüglich verfassungsfeindlicher Bestrebungen
einzelner Personen in der AfD in Bayern, verfassungsfeindlicher Bestrebungen der
AfD in Bayern sowie von Teilorganisationen der AfD in Bayern (JA sowie „Flügel“) sei
aufzuklären, welchen Einfluss diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen für die
künftige Entwicklung der AfD in Bayern und damit auch der AfD als Gesamtpartei hätten. Die Beobachtung der AfD erfolge aus offenen Informationsquellen und auch mittels Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel, der jedoch gemäß den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts (U.v. 26.4.2022 – 1 BvR 1619/17) nur unter besonderen
Voraussetzungen zulässig sei. Die öffentliche Berichterstattung über die Beobachtung
der AfD sei zulässig, jedoch nur in der Form, dass deutlich werde, dass noch keine
gesicherten Erkenntnisse für eine extremistische Bestrebung vorlägen.
3
Hierzu veröffentlichte der Antragsgegner am 8. September 2022 anlässlich der Vorstellung der bayerischen Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2022
eine Pressemitteilung unter der Überschrift: „Herrmann: Krisen idealer Nährboden für
extremistische Szenen" und der darunter befindlichen Passage: „Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr
2022 vor: Krisen idealer Nährboden für extremistische Szenen – AfD als Beobachtungsobjekt aufgenommen". Weiter heißt es in der Pressemitteilung hierzu: „Wie Herrmann weiter erklärte, ist nunmehr auch die AfD noch stärker in den Fokus der Verfassungsschützer gerückt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als Verdachtsfall zu führen, hat auch das Bayerische Landesamt
die Beobachtung der Gesamtpartei aufgenommen. Hierdurch soll aufgeklärt werden,
inwieweit Bestrebungen in der AfD als Gesamtpartei vorliegen, die den Kernbestand