- 47 - auf die das BayLfV durch Bezugnahme auf das Gutachten des BfV und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2022 verweist (s. insbesondere S. 1 der Beobachtungserklärung), hat das Verwaltungsgericht zu Recht als in ihrer Gesamtheit auf solch ein menschenwürdefeindliches Politikkonzept hindeutend bewertet. Dabei mögen einzelne Äußerungen für sich genommen die Grenze der Missachtung der Menschenwürde nicht überschreiten. Die Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentieren in der Gesamtschau aber, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine verfassungsschutzrechtlich relevante Tendenz handelt (ähnlich BVerfG, U.v. 17.1.2017 – 2 BvB 1/13 – BVerfGE 144, 20 – juris Rn. 635). 137 Das Verwaltungsgericht hat u.a. die im Gutachten des BfV aufgeführten konkreten Äußerungen u.a. von Erhard Brucker („moslemische Invasionswelle“, „irgendwelche Muslims“, „moslemische Horden“), Martin Hebner („Es gibt nur einen Islam und keinen Unterschied zwischen Islam und Islamismus."), Harald Meußgeier („Wir müssen uns nur darüber im klaren werden, dass der Islam erstens keine Religion ist und zweitens keinen Frieden und Barmherzigkeit beinhaltet. Egal wo der Islam weltweit ist gibt es Angst, Frauenverachtung, Morde und Terror.") aus dem Landesverband des Antragstellers, daneben von Lars Schieske („Muslime sind nicht integrierbar“), Nicole Höchst („(A)lle nicht durch Kopftuch Gekennzeichneten sind ergo freigegeben, zum Belästigen, zum Vergewaltigen und zum Töten“) und dem AfD-Kreisverband Vorpommern-Rügen („Islamfaschismus“ über eine friedliche Zusammenkunft von 400 Muslimen) zugrunde gelegt und ist zu der Auffassung gelangt, dadurch würden Muslime wegen ihrer Religionszugehörigkeit systematisch, anhaltend und wiederholt pauschalisierend auf polemische Art und Weise herabgesetzt, ausgegrenzt und als kriminelle, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse dargestellt (BA S. 29 ff. Rn. 74 ff. und S. 36 Rn. 101). 138 Hinzu kommen weitere, vom Verwaltungsgericht Köln (U.v. 8.3.2022 - 13 K 326/21) zitierte Äußerungen von Mitgliedern, Funktionsträgern und Organisationen der AfD (z.B. Björn Höcke [Rn. 701]: „Kein Asyl für Muslime in Deutschland!“, sowie [Rn. 698]: „Langfristig (…) stehen die Auflösung der Parallelgesellschaften sowie die Re-Migrationsprogramme, die natürlich De-Islamisierungsprogramme inkludieren, auf der Tagesordnung.") oder Christina Baum [Rn. 805]: „Die bewußte Entscheidung der vorwiegend muslimischen Migranten für Deutschland kann deshalb nur eines bedeuten: wir sollen unterwandert und unterworfen werden“), auf die das

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