- 41 - 114 c) Konkrete und hinreichend verdichtete Anknüpfungspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Gesamtpartei der AfD i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayVSG n.F. i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG sieht das BayLfV zutreffend auch in „Umsturzphantasien“ auf verschiedenen Parteiebenen innerhalb der AfD als Gesamtpartei und vor allem diesbezüglichen Aussagen von an der geschlossenen Telegram-Gruppe „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ teilnehmenden Personen. 115 Die Beobachtungserklärung des BayLfV vom 21. Juni 2022 (S. 9 f.) bezieht sich bei den tatsächlichen Feststellungen zu Umsturzphantasien innerhalb der AfD als Gesamtpartei und ihrer verfassungsschutzrechtlichen Würdigung unter Bezugnahme auf entsprechende Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 8.3.2022 – 13 K 326/21 – juris Rn. 915 ff.) vor allem auf Aussagen des (damaligen) stellvertretenden Vorsitzenden des AfD-Kreisverbandes Landshut, Peter A. Gebhardt, und Äußerungen einzelner am Chat der Telegram-Gruppe „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ teilnehmender Personen. Peter A. Gebhardt habe am 5.1.2021 auf Facebook suggeriert, im Fall der Machtübernahme politische Gegner an die Wand stellen zu wollen: „Wir werden längere Wände als 1989 in Rumänien brauchen – Freiwillige für die Pelotons dürften aber kein Problem sein …“. Eine gleichnamige Person sei dem BayLfV im Zusammenhang mit der geschlossenen Telegram-Gruppe „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ bekannt, innerhalb derer einzelne am Chat beteiligte Personen ebenfalls durch Aussagen nicht nur die Ablehnung der Demokratie und des Rechtsstaats, sondern auch ein damit einhergehendes Widerstandsgepräge mit Umsturzphantasien nahelegten. 116 Zu den am 1. Dezember 2021 durch Presseberichterstattung (zuerst des Bayerischen Rundfunks) bekannt gewordenen internen Chats der geschlossenen TelegramGruppe wird in der Beobachtungserklärung auf Erkenntnisse und Feststellungen entsprechender Auswertungsberichte des BayLfV vom 13. Dezember 2021 und 24. Februar 2022 (Gz. 197-S-800103.1/35/11 und 197-S-800103.1/35/63) verwiesen. Danach handelte es sich bei der nach bundesweiter Medienberichterstattung am 7. Dezember 2021 gelöschten internen Chat-Gruppe um eine u.a. vom Landeschef und Bundestagsabgeordneten der AfD Stefan Protschka administrierte geschlossene Gruppe unter Beteiligung von rund 200 bayerischen AfD-Mitgliedern, darunter Landtags- (13 von 16) und Bundestagsabgeordnete (11 von 12), einfache Parteimitglieder, Kreisvorsitzende und Landesvorstandsmitglieder mit mehr als 160.000 Nachrichten aus dem Zeitraum von Ende 2017 bis Mitte 2021.

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