19. Der Soldat postete am 10.06.2017 gegen 21:33 Uhr von einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus in die Whats-App Gruppe 'Y', der er angehörte, ein Bild, das den OLt D mit Frau BMin'in Dr. von der Leyen zeigte und kommentierte dies mit 'Ich habe mit dem Feind paktiert', wodurch er seine Missachtung gegenüber Frau BMin'in Dr. von der Leyen und OLt D ausdrücken wollte. 20. Der Soldat schrieb über Whats-App am 15.05.2018 gegen 19:49 Uhr von einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus an den OLt A die Frage 'Volkssturm?', nachdem OLt A gegenüber dem Soldaten über Whats-App zuvor über Lt E die Aussage getätigt hatte 'naja gut, wo soll der denn sonst arbeiten.'. 21. Der Soldat schrieb über Whats-App am 15.05.2018 gegen 19:51 Uhr jeweils an den OLt A jeweils von einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus über den Lt E: 'da müssen wir schon nen stabilen Masten finden, wenn wir ihn wegen Feigheit vorm Feind aufknüpfen ...' und schob am 15.05.2018 gegen 19:52 folgende Aussage nach 'ich bin fett und hab mit den roten paktiert.'. 22. Der Soldat schrieb über Whats-App am 24.07.2018 gegen 16:29 Uhr an den OLt A von einem nicht mehr näher feststellbaren Ort aus über Lt E: 'Vor allem ich habe den heute beim gemeinsamen Mittagessen gesehen, sein ziegenficker Bart sieht in echt sogar noch schlimmer aus.' Die Äußerungen 20 - 22 tätigte er, um gegenüber Lt E seine Missachtung zu auszudrücken. 23. Zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt im Zeitraum 01.05.2017 bis 31.05.2017 antwortete der Soldat, als er in seiner dienstlichen Uniform an einer Hochzeit teilnahm, im Hinblick auf die Aussage eines Kameraden gegenüber einer dritten Person, die nicht der Bundeswehr angehörte, dass er doch der größte Nazi sei, der hier rumlaufe, wie folgt 'Mist, jetzt ist es raus.'." 5 4. Mit der Einleitungsverfügung wurden die vorläufige Dienstenthebung des Soldaten, ein Uniformtrageverbot und die Einbehaltung von 50 % seiner Dienstbezüge angeordnet (Nebenentscheidungen). Der Kommandeur der … hat den Antrag des Soldaten auf Aufhebung der Nebenentscheidungen mit Bescheid vom 24. Februar 2020 abgelehnt. 6 5. Das Truppendienstgericht hat auf Antrag des Soldaten mit Beschluss vom 22. Juli 2021 die Einbehaltensanordnung rückwirkend zum 18. Dezember 2018 Seite 6 von 16

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