gespeichert: 29.08.2023, 15:01 Uhr
aber zur Verhinderung des Untergangs des deutschen Volkes unbedingt notwendig“. Der Angeklagte hatte bis zu diesem Zeitpunkt
den Namen Auschwitz noch nie gehört und auch keine Vorstellung, was dort vor sich ging, nämlich dass um die Jahreswende 1942/
43 auch das Konzentrationslager Birkenau („Auschwitz II“) im Rahmen der „Aktion Reinhard“ endgültig zum Vernichtungslager
umfunktioniert wurde. Nachdem dort zunächst in zwei ehemaligen Bauernhäusern provisorische Gaskammern eingerichtet worden
waren, wurde im Jahre 1942 mit dem Bau von vier großen Gaskammern begonnen, denen Krematorien zur Verbrennung der
Leichen angeschlossen waren. Diese wurden im Laufe des Jahres 1943 in Betrieb genommen. Wenn alle Gaskammern und
Krematorien im Betrieb waren, konnten pro Tag bis zu 5.000 Menschen getötet und verbrannt werden. Die zur Vernichtung
bestimmten Juden wurden per Eisenbahn in Viehwaggons nach Auschwitz transportiert. Die Transporte waren für die Deportierten
außerordentlich strapaziös. In einem Viehwaggon wurden 80 oder mehr Personen eingepfercht, so dass sie gezwungen waren, die
teilweise mehrere Tage und Nächte dauernde Fahrt im Stehen zu verbringen. In den Viehwaggons gab es weder Toiletten noch
ausreichend Trinkwasser, zudem waren sie weder gegen winterliche Kälte noch gegen sommerliche Hitze ausreichend isoliert. Alte
und kranke Menschen starben vielfach bereits auf den Transporten, ihre Leichname verblieben bis zur Ankunft in Auschwitz in den
Waggons. Um die Züge entladen zu können, wurde parallel der Eisenbahnlinie Kattowitz-Auschwitz-Krakau ein Nebengleis
angelegt, das am Ende mit einer Holzrampe ausgestattet war. Auf dieser Rampe endeten die Transporte. Nachdem die Türen der
Viehwaggons von SS-Männern aufgerissen worden waren, wurden die völlig entkräfteten und demoralisierten Deportierten mit
lauten Rufen („Raus! Raus! Schnell! Schnell!“) aus den Viehwaggons getrieben. Auf der Rampe standen bewaffnete SSAngehörige, zeitweise mit sich wild gebärdenden und laut bellenden Diensthunden. Wenn ein Transport zur Nachtzeit in Auschwitz
ankam, wurden die Ankommenden von grellen Scheinwerfern geblendet. Dieses gesamte Szenario diente dazu, jeden Gedanken
an Widerstand oder Flucht - für den Fall, dass einzelne Deportierte wider Erwarten doch nicht arglos waren - bereits im Keim zu
ersticken und auf diese Weise eine zügige und reibungslose Entladung des Zuges zu gewährleisten. Um ein Entweichen einzelner
Menschen vollends unmöglich zu machen, bildeten bewaffnete SS-Männer um die Rampe herum eine sog. „Postenkette“. Die
Deportierten wurden angewiesen, ihr Gepäck auf der Rampe stehen zu lassen. Das Gepäck, so wurde ihnen wahrheitswidrig
gesagt, werde ihnen nachgebracht. Diese Lüge diente der Aufrechterhaltung der Arglosigkeit der Deportierten, die trotz der
Umstände des Transports und der Situation auf der Rampe weiterhin glauben sollten, sie würden irgendwo zur Arbeit eingesetzt
und dort ihre Habe wieder ausgehändigt bekommen. Um den Deportierten keine Zeit zum Nachdenken und Reagieren zu geben,
wurden sie sodann in großer Eile nach Geschlechtern getrennt, mussten in Reihen antreten und wurden auf einen SS-Lagerarzt wie beispielsweise dem im Lager bekannten und gefürchteten Dr. Mengele - zugetrieben, der die sog. „Selektion“ vornahm und
nach dem äußeren Eindruck und kurzer Befragung (insbesondere zu Alter und Beruf) darüber entschied, wer als „arbeitsfähig“ und
wer als „nicht arbeitsfähig“ galt. Die Arbeitsfähigen wurden in das Lager eingewiesen und später zur Zwangsarbeit eingesetzt,
teilweise in Auschwitz, teilweise aber auch in anderen Konzentrationslagern. Alle übrigen Menschen - durchschnittlich etwa 80 bis
90 Prozent eines Transports - wurden direkt zu den Gaskammern geführt, wobei ihnen wahrheitswidrig gesagt wurde, es gehe zum
Duschen. Unmittelbar vor den Gaskammern befand sich ein Raum, der wie ein Umkleideraum gestaltet war. Die Deportierten
wurden angewiesen, sich vollständig zu entkleiden. Außerdem wurde ihnen - wiederum in der Absicht, ihre Arglosigkeit so lange
wie möglich aufrechtzuerhalten - gesagt, sie sollten sich die Stelle, an der sie ihre Kleidung abgelegt hatten, genau merken, damit
sie ihre Sachen nach dem Duschen wiederfänden. Anschließend wurden sie in die Gaskammer getrieben. Wenn alle Menschen
darin waren, wurde die Tür von außen verriegelt und durch eine Öffnung in der Decke das Schädlingsvernichtungsmittel „Zyklon B“
(Cyanwasserstoff, „Blausäure“) in die Gaskammer geworfen. In der Gaskammer breitete sich, ausgehend von der Einwurfstelle, ein
hochgiftiges Gas aus, das von den Menschen über die Haut und vor allem über die Atemwege aufgenommen wurde und zu einer
Blockade der Sauerstoffaufnahme der Körperzellen führte. Dieses „zelltoxische Ersticken“ verursachte bei den Opfern zunächst
Kopfschmerzen, Übelkeit, Stich- und Druckgefühle im Bereich des Brustkorbs, kratzende Reizungen der Schleimhäute, Schwindel,
Ohrensausen und Angst, im weiteren Verlauf dann starke Krampanfälle und Atemnot, schließlich Bewusstlosigkeit und den Tod.
Weil das Giftgas leichter war als Luft und sich erst nach einer gewissen Zeit in der Gaskammer verteilte, traten die Symptome
zuerst bei größeren Personen nahe der Einwurfstelle auf, während kleinere und weiter von der Einwurfstelle entfernt stehende
Personen zunächst keine oder nur leichte Symptome aufwiesen, jedoch den Todeskampf ihrer Schicksalsgenossen mit ansehen
bzw. ihre Schreie anhören mussten und erkannten, dass diese Qualen auch ihnen bevorstanden. Auf diese Weise breitete sich
rasch eine allgemeine Todesangst aus, die Menschen gerieten in Panik, schrien und versuchten vergeblich, sich vor dem Gas zu
schützen. Vor allem Mütter und Kinder klammerten sich im Todeskampf so fest aneinander, dass ihre Leichname später teilweise
mit Gewalt voneinander getrennt werden mussten. Erst nach 20 bis 30 Minuten verstummten die letzten Schreie, starben die letzten
Menschen. Anschließend wurde die Gaskammer geöffnet und belüftet, sog. „Funktionshäftlinge“ mussten die Leichname aus der
Gaskammer ziehen und zu den Verbrennungsöfen der Krematorien schaffen. Bevor die Leichname verbrannt wurden, wurden
ihnen etwaige Goldzähne herausgebrochen, um sie für die SS zu verwenden. Weil die Kapazität der Krematorien zeitweilig nicht
ausreichte, um alle anfallenden Leichen zu verbrennen, wurden zusätzlich Verbrennungsgruben installiert. Über diesen wurden die
Leichen auf Rosten, die aus Eisenbahnschwellen zusammengefügt waren, verbrannt. Das Gepäck der Deportierten wurde teilweise
bereits während der Selektion, jedenfalls vor Eintreffen des nächsten Transportzuges, von anderen Funktionshäftlingen, dem sog.
„Kanada-Kommando“, auf Lastwagen verladen und in das sog. „Effektenlager“ (im Lagerjargon „Kanada-Lager“ genannt) verbracht.
Im „Kanada-Lager“ wurde es von Funktionshäftlingen geöffnet, nach Wertsachen (Geld, Schmuck etc.) durchsucht und der Inhalt
sortiert und zum Weitertransport nach Deutschland (z.B. ins SS-Bekleidungswerk Oranienburg) in großen Baracken gelagert. Geld
und Wertgegenstände wurden in die „Häftlingseigentumsverwaltung“ (HEV) gebracht.
Der Angeklagte erfuhr bereits am Tag seiner Ankunft in Auschwitz in groben Zügen von diesen Vorgängen. Andere SS-Angehörige
erklärten ihm sinngemäß: „Hier sind Juden und andere interniert, die müssen arbeiten und wer nicht arbeiten kann wird entsorgt,
d.h. vergast und anschließend verbrannt.“ Der - im nationalsozialistischen Sinne „weltanschaulich gefestigte“ - Angeklagte fand
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