gespeichert: 29.08.2023, 15:01 Uhr II. 1. Nach der „Machtergreifung“ begannen die Nationalsozialisten, politische Gegner und andere sog. "Staatsfeinde" bzw. "Volksfeinde" (u.a. „Bibelforscher“, „Zigeuner“, „Asoziale“, Prostituierte und Homosexuelle) systematisch zu verfolgen. Die massenweise Verhaftung angeblicher „Staatsfeinde“ führte schon bald zu einer Überfüllung der staatlichen Haftanstalten, woraufhin die NS-Machthaber sog. „Konzentrationslager“ (damals gebräuchliche Abkürzung „K.L.“) einrichteten, deren Leitung der sog. „Schutzstaffel“ (im Folgenden „SS“) übertragen wurde. Die SS diente ursprünglich als Leibgarde des „Führers“ Adolf Hitlers, wurde aber unter dem Befehl des „Reichsführers-SS“ Heinrich Himmler im Laufe der Zeit zu einer paramilitärischen Einheit um- und ausgebaut, die zunächst umfangreiche polizeiliche Befugnisse erhielt und nach Beginn der zweiten Weltkrieges auch kämpfende Truppen (sog. „Feldeinheiten“) an die Front schickte. Die Angehörigen der SS verstanden sich selbst als nationalsozialistische Elite, die den Feind - egal ob die Feindschaft auf politischen, rassistischen, militärischen oder sonstigen Gründen beruhte - mit unbarmherziger Härte zu bekämpfen und selbst größte Opferbereitschaft zu zeigen hatte. Wahlsprüche wie „Meine Ehre heißt Treue“ und „Den Tod geben, den Tod nehmen“ kennzeichneten diese Einstellung. 2. In den Augen des Angeklagten war die SS eine „Elite-Kaste“, eine „zackige Truppe, die immer ruhmbedeckt nach Hause kam“. Er war begeistert über die militärischen Erfolge der deutschen Truppen in Polen („Die Polacken verhauen in 18 Tagen!“) und Frankreich. Um Teil der vermeintlich ruhmreichen SS zu werden, meldete er sich im Oktober 1940 als Freiwilliger zur SS. Weil er nicht die Absicht hatte, im Sinne der SS-Ideologie „den Tod zu nehmen“, d.h. sein Leben an der Front zu riskieren, erklärte er bereits bei seiner Musterung, er wolle „Zahlmeister“ werden. Nach der Grundausbildung wurde er - seinem Wunsch entsprechend in Besoldungsstellen der SS in Ellwangen und Dachau eingesetzt und weiter ausgebildet. 3. Während des Krieges wurden auch in den von Deutschland besetzten Gebieten, u.a. in Polen, zahlreiche Konzentrationslager errichtet, in denen vermeintliche „Staatsfeinde“ und Kriegsgefangene interniert wurden und der Willkür der SS ausgeliefert waren. Zur Errichtung des Konzentrationslagers Auschwitz wurde zunächst ein Komplex ehemaliger Kasernengebäude in einem Vorort von Auschwitz (polnischer Ortsname Oświęcim) genutzt, in dessen Nähe die Bahnlinie Kattowitz-Auschwitz-Krakau verlief. Das auf dem ehemaligen Kasernengelände erstellte Lager wurde „Stammlager“ (auch „Auschwitz I“) genannt. Das „Stammlager“ bestand aus dem sog. „Schutzhaftlager“, das mit einem - nachts unter Starkstrom gesetzten - Stacheldrahtzaun umgeben war, sowie aus Verwaltungsgebäuden, in denen u.a. die sog. „Häftlingseigentumsverwaltung“ (HEV) und - als deren Abteilung - die „Häftlingsgeldverwaltung“ (HGV) ihren Sitz hatten. Weil sich das „Stammlager“ schon nach kurzer Zeit als zu klein erwies, begannen Anfang März 1941 die Planungen für die Errichtung eines weiteren, weitaus größeren Lagers auf dem Gelände des nahegelegenen, ca. 3 km vom Lager Auschwitz entfernten Dorfes Birkenau. Der Aufbau des Lagers Birkenau (auch „Auschwitz II“) wurde im Oktober 1941 begonnen. 4. Zu einem nicht näher aufklärbaren Zeitpunkt im Jahre 1941 oder spätestens Anfang 1942 beschlossen die nationalsozialistischen Machthaber (u.a. Adolf Hitler, Hermann Göring und Heinrich Himmler) die sog. „Endlösung der Judenfrage“, womit die systematische Tötung der europäischen Juden im deutschen Einflussbereich gemeint war. Unter dem Vorsitz des SSObergruppenführers und Leiters des Reichssicherheitshauptamtes R. H. fand die sog. „Wannseekonferenz“ statt, an der u.a. hohe SS-Offiziere, Staatssekretäre und Ministerialdirektoren teilnahmen und in deren Rahmen insbesondere Zuständigkeiten und Abläufe der geplanten Massentötung erörtert wurden. Das Protokoll führte SS-Obersturmbannführer A. E., Leiter des sog. „Judenreferats“ im Reichssicherheitshauptamt, der später bei der Durchführung der „Endlösung“ federführend wurde. Unter dem Tarnnamen „Aktion Reinhard“, benannt nach R. H., begann in der ersten Jahreshälfte 1942 die Deportation der Juden aus dem besetzten Polen und der Ukraine. Diese sollten ausnahmslos getötet werden, wobei einige zuvor noch eine Weile als Sklaven zur Zwangsarbeit in der Landwirtschaft, dem Straßen- und Bergbau sowie in Industrie- und Rüstungsbetrieben ausgebeutet werden sollten. Dieses Vorgehen wurde als „Vernichtung durch Arbeit“ bezeichnet, denn die Arbeits- und Lebensbedingungen (Kalorienzufuhr, Hygiene, medizinische Versorgung, Kleidung etc.) wurden bewusst so gestaltet, dass die Zwangsarbeiter nach wenigen Wochen oder Monaten aus Erschöpfung oder aufgrund von Krankheiten starben. Wer nicht für die „Vernichtung durch Arbeit“ ausgewählt würde, sollte sofort getötet werden. Weil die bis dahin praktizierte massenweise Erschießung von Juden als zu aufwendig, zu ineffektiv und für die eigenen Truppen zu belastend erschien, errichtete die SS in Polen eine Reihe von Vernichtungslagern, in denen jüdische Menschen in Gaskammern in großer Zahl durch Kohlenmonoxid oder Abgase von Verbrennungsmotoren getötet wurden. Zu diesen Vernichtungslagern gehörten zunächst die Lager Belzec, Treblinka und Sobibor. Die Existenz dieser Vernichtungslager wurde von der SS streng geheim gehalten, die dort für die SS tätigen Personen wurden zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Die strenge Geheimhaltung diente in erster Linie dazu, die zur Vernichtung vorgesehenen Menschen über das ihnen bevorstehende Schicksal im Unklaren zu lassen. Ihre Arglosigkeit war sowohl aus Sicht der für die „Aktion Reinhard“ Verantwortlichen als auch objektiv entscheidend für deren schnellen, reibungslosen und effizienten Ablauf, denn nur auf diese Weise konnte gewährleistet werden, dass sich die Menschen nicht durch Flucht und/oder Widerstand der Deportation entziehen würden. Um die Arglosigkeit aufrechtzuerhalten, wurden u.a. gezielt Gerüchte im Umlauf gebracht, etwa dahingehend, dass die Menschen umgesiedelt oder auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt würden. 5. a. Bereits kurz nach ihrem Beginn wurde der Angeklagte Teil der „Aktion Reinhard“. Mit Wirkung zum 25.09.1942 wurde er im Rang eines „SS-Sturmmanns“ (Mannschaftsdienstgrad entsprechend einem Gefreiten) von seiner Dienststelle beim „SSWirtschafts-Verwaltungshauptamt“ in Dachau zur „Verwaltung des K.L. Auschwitz für die Aktion "Reinhard" versetzt“. Dazu wurde ihm von einem Vorgesetzten sinngemäß mitgeteilt, die Aufgaben, die ihn erwarteten, seien „nicht angenehm und ruhmreich, © 2023 Wolters Kluwer Deutschland GmbH 2 / 15

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