gespeichert: 29.08.2023, 15:01 Uhr
worden. Ihre Eltern M. und L. F. sowie ihre Brüder M., R. und G. sowie zehn Cousinen und Cousins seien in Auschwitz getötet
worden. Sie sei nach ihrer Befreiung in die U.S.A. ausgewandert. Die Zeugin O.-R. gab an, sie selbst sei in Auschwitz geboren
worden. Ihr Vater, Dr. T. B., sei dort getötet worden, ihre Mutter sei nach ihrer Befreiung nach Kanada gezogen. Die dort lebenden
Überlebenden des Holocaust trauerten bis heute um ihre getöteten Angehörigen („Wir alle weinen noch immer um die, die sie uns
genommen haben, Herrn G.!“). Ihre Mutter sei mit 71 Jahren gestorben. Kurz vor ihrem Tod habe Auschwitz sie in Form von
Alpträumen wieder eingeholt. Sie habe sogar gemeint, der Lagerarzt Dr. Mengele stehe in der Tür und sei gekommen, um sie zu
holen. Der Zeuge E. L. erklärte, mit Ausnahme eines Bruders und einer Schwester sei seine gesamte Familie, bestehend aus
knapp 50 Menschen, in Auschwitz getötet worden. Er selbst sei nach seiner Befreiung in die U.S.A. ausgewandert. Die in Kanada
lebenden Zeuginnen J. K. und I. K. gaben an, ihr Vater sei bereits vor der „Ungarn-Aktion“ zur Zwangsarbeit herangezogen worden
und auf diese Weise der Deportation nach Auschwitz entgangen. Seine Ehefrau und seine Tochter E. E. W. sowie 32 weitere
Familienangehörige seien nach Auschwitz verschleppt worden, nur zwei von ihnen hätten überlebt. Dieser Verlust sei nicht nur
ihrem Vater, sondern auch seiner nach dem Krieg neu gegründete Familie stets gegenwärtig gewesen („Es war, als sei der
Holocaust ein Besucher, der unser Essen mit uns teilte“). Ähnliches berichtete die Zeugin Be. die angab, ihr Vater sei mit seiner
Ehefrau und seiner fünfjährigen Tochter E. nach Auschwitz deportiert worden. E. und ihre Mutter seien dort im Juni 1944 getötet
worden. Der 6. Oktober, E. Geburtstag, sei für ihren Vater stets ein „Gedenktag“ gewesen, an dem er Kerzen aufgestellt und
geweint habe. Sie sei auf diese Weise mit einer „Schattenfamilie“ aufgewachsen und habe sich immer wieder die Frage gestellt, ob
E. ein besserer Mensch geworden wäre als sie selbst. Der Zeuge T. B. gab an, er habe nach seiner Befreiung mehrere Monate
gebraucht, um sich nach Ungarn durchzuschlagen. Dort habe er feststellen müssen, dass das Haus seiner Familie bereits von
anderen Menschen bewohnt worden sei. Daraufhin sei er nach Deutschland gegangen und habe eine Weile in einem Auffanglager
gelebt. Später sei er erneut nach Ungarn gereist und habe dort seinen Vater wiedergesehen, gleichzeitig aber auch erfahren, dass
von den 1.150 Juden, die in seinem Heimatdorf gelebt hätten, nur noch 155 am Leben gewesen seien. Seine Mutter A. und seine
Schwester V. hätten Auschwitz nicht überlebt. Er selbst sei wieder nach Deutschland zurückgekehrt („In die amerikanische Zone,
das gab es das beste Essen, das war immer noch wichtig!“) und habe „verzweifelt versucht, eine Einreiseerlaubnis für ein Land
außerhalb Europas zu kriegen“. Nach zwei Jahren habe er schließlich nach Kanada auswandern können. Die Zeugin H.
B. bekundete, ihre Eltern I. und E. K. seien in Auschwitz getötet worden. Die Zeugin P.-F. gab an, insgesamt 49 ihrer Angehörigen
seien in Auschwitz getötet worden, darunter ihre Eltern D. und I. F. sowie ihre Schwester G.. Die Zeugin Z. verlor durch den
Holocaust nach ihren Angaben über 100 Familienangehörige, ihre Mutter R. P. wurde direkt nach der Ankunft in Auschwitz getötet.
Sie habe Auschwitz und Bergen-Belsen überlebt und sei schließlich nach Kanada ausgewandert. Die Zeugin S. P. erklärte, ihre
Mutter sei direkt nach der Ankunft in Auschwitz getötet worden, ihr Vater später vermutlich auch. Ihr Bruder habe ihr berichtet, er
habe als „Funktionshäftling“ im „Sonderkommando“ Leichen „aus den Gaskammern in die Verbrennungskammern geschleppt“. Sie
selbst habe zunächst in Guben Zwangsarbeit leisten müssen und sei auf einem „Todesmarsch“ ins KZ Bergen-Bergen gelangt. Die
Verhältnisse dort seien selbst für jemanden, der Auschwitz überlebt habe, „unbeschreiblich“ gewesen. „Berge von Leichen, alles
dreckig, Seuchen - es war schlimmer als der Tod!“ Sie habe an Flecktyphus und Tuberkulose gelitten, habe nur noch kriechen
können und sich gewünscht, zu sterben. Nach der Befreiung sei sie in ein provisorisches Krankenhaus gebracht worden („mein
Wiedereintritt ins Leben“) und schließlich in Schweden gesundgepflegt worden. Über Kanada sei sie schließlich nach
Großbritannien gezogen. Als Holocaust-Überlebende hätten sie und ihr Mann, ein Überlebender des KZ Mauthausen, „sehr isoliert
gelebt“. Ihre heutige Einstellung beschrieb sie mit den Worten: „Wir leben heute in einer anderen Welt, davon bin ich überzeugt nur meine Psyche muss ich davon noch überzeugen!“
Die Kammer hat keine Bedenken, die Angaben der Zeugen ihren Feststellungen zugrunde zu legen. Sie standen im Einklang mit
der Einlassung des Angeklagten und den Ausführungen der Sachverständigen Dr. B. und Dr. H.. Belastungstendenzen waren nicht
erkennbar. Keiner der Zeugen hat behauptet, den Angeklagten nach mehr als 70 Jahren wiederzuerkennen oder sich auch nur an
seinen Namen zu erinnern. Die meisten Zeugen haben ausdrücklich betont, dass Ihnen an der Aufklärung der in Auschwitz
begangenen Morde durch ein deutsches Gericht und an der Erinnerung an die Opfer, nicht aber an einer Bestrafung des
hochbetagten Angeklagten gelegen sei.
7. Die Feststellungen zum Leben des Angeklagten nach 1945 (II. 7.) beruhen im Wesentlichen auf seiner Einlassung. Dass das
gegen ihn von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main geführte Ermittlungsverfahren am 06.03.1985 eingestellt wurde, ergibt sich
aus der in der Hauptverhandlung auszugsweise verlesenen Einstellungsverfügung (Sonderheft X Bd. 1 Bl. 9-11). Der Inhalt seiner für die Überführung des Angeklagten W. letztlich bedeutungslosen - Zeugenaussage im Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal
ergibt sich aus dem im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführten Urteil. Zum Inhalt seiner Zeugenaussage im Verfahren gegen
H. K. hat die Kammer den seinerzeit beisitzenden Richter, VorsRiLG a.D. D. S., vernommen. Dieser bekundete, der Angeklagte
habe sich über H. K. wie festgestellt geäußert. Insgesamt habe der Angeklagte „erstaunlich emotionsarm“ gewirkt, dass sei aber
auch bei anderen ehemaligen SS-Männern der Fall gewesen. Der Angeklagte habe von seinem Rampendienst („Keine Panik war
oberstes Gebot!“) und den Dienst in der HGV berichtet. Aus seiner Aussage habe man „unter dem Strich keine größeren
Erkenntnisse ziehen können“, weil H. K. fünf einzelne Tötungshandlungen vorgeworfen worden seien, von denen der Angeklagte
nichts gewusst haben wolle.
IV.
Nach den Feststellungen ist der Angeklagte schuldig der Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen.
Gegenstand der Anklage und der Verurteilung ist dabei allein die Tötung der aus Ungarn deportierten Juden während der sog.
© 2023 Wolters Kluwer Deutschland GmbH
12 / 15