Sotheby’s in Amsterdam versteigert und der Erlös hälftig zwischen Herrn Gerhard-Peter
S. und der Erbengemeinschaft nach J. und R. O. geteilt werden. Zu dieser Versteigerung
ist es noch nicht gekommen.
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Der Beklagte lehnte die nachfolgend von der Klägerin geforderte Löschung der Suchmeldung mit der Begründung ab, dass eine - für plausibel erkannte - Eintragung nur mit Zustimmung des (weiteren) Melders - hier der Beigeladenen - gelöscht werden dürfe. Wenn
nötig, müsse die Klägerin die Zustimmung der Beigeladenen auf dem Zivilrechtsweg erstreiten.
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Am 24. Juni 2010 hatte die Klägerin Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt, vertreten
durch das Kultusministerium, dieses vertreten durch die Koordinierungsstelle A-Stadt erhoben. Zur Begründung hat sie im Wesentlichen ausgeführt: Die allgemeine Leistungsklage sei die statthafte Klageart, da die Eintragung auf der Internetseite www.lostart.de
ein schlichtes Verwaltungshandeln darstelle. Der Beklagte sei passiv legitimiert. Da er
die Eintragung der Suchmeldung vorgenommen und zu verantworten habe, müsse er sie
auch löschen können. Der Klägerin stehe ein Folgenbeseitigungsanspruch zu. Der Verbleib der Suchmeldung in der Datenbank beeinträchtige das Eigentumsrecht der Klägerin, welche als Erstgeschädigte das bessere Recht habe. Zur weiteren Begründung hatte die Klägerin u. a. auf Geschäftsunterlagen aus den Jahren 1932 und 1933, auf die im
Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz getroffenen Feststellungen und auf
die Empfehlungen der niederländischen Restitutionskommission bezüglich anderer Gemälde, welche nach ihrer Darstellung im Eigentum der Galerie F. standen, verwiesen.
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Die Klägerin hat beantragt,
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den Beklagten zu verurteilen, den (von den Beigeladenen veranlassten) Eintrag des Gemäldes „Bildnis eines alten Mannes in orientalischer Tracht“ von Rembrandt (mittlerweile Jouderville, Schüler Rembrandts, zugeschrieben) von der Liste gesuchter Raub- und Beutekunst auf der Internetseite www.lostart.de zu löschen,
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hilfsweise,
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den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin Auskunft über die Namen und Anschriften der Personen oder Institutionen zu erteilen, die
den Eintrag des Gemäldes „Bildnis eines alten Mannes in orientalischer Tracht“ von Rembrandt (mittlerweile Jouderville, Schüler Rembrandts, zugeschrieben) auf der Liste gesuchter Raub- und Beutekunst auf der Internetseite www.lostart.de veranlasst haben. Sofern
ein Vertreter, beispielsweise ein Rechtsanwalt die Eintragung veranlasst hat, sind auch die von ihm vertretenen Personen und Institutionen mit Namen und Anschrift zu benennen.
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Der Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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