Gericht:
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
ECLI:
Dokumenttyp:
Quelle:
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 3. Senat
Normen:
Art 14 GG, Art 2 GG
23.10.2013
3 L 84/12
ECLI:DE:OVGST:2013:1023.3L84.12.0A
Urteil
Löschung eines Eintrages aus Internet-Datenbank, hier
der Lost Art Datenbank; Zweck der Lost Art Datenbank
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Löschung eines Eintrages in der Lost Art Datenbank bestimmt sich
nach den für die Rechtmäßigkeit staatlichen Informationshandelns entwickelten Grundsätzen.(Rn.36)
2. Eine Eintragung in der Suchliste der Lost Art Datenbank hat ihren Zweck erfüllt, wenn der
als verschollen gemeldete Kunstgegenstand aufgefunden worden ist und dies den Personen,
welche Eigentums-, Besitz- oder Restitutionsansprüche an dem Kunstwerk geltend machen,
bekannt ist. Die Suchliste hat nicht den Zweck Ansprüche verschiedener Eigentumsprätendenten zu sichern.(Rn.46)
Verfahrensgang
vorgehend VG Magdeburg 7. Kammer, 17. Januar 2012, 7 A 326/10, Urteil
nachgehend BVerwG, 28. Mai 2014, 10 B 8/14, Beschluss
nachgehend BVerwG, 19. Februar 2015, 1 C 13/14, Urteil
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Löschung einer Suchmeldung, welche in der
vom Beklagten im Internet geführten Lost Art Datenbank eingetragen ist. Dem Beklagten ist als Arbeitsgruppe die Koordinierungsstelle A-Stadt angeschlossen, welche eine
von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern finanzierte Einrichtung darstellt, die u. a. die Aufgabe hat, „Such- und Fundmeldungen des In- und Auslands zu NSverfolgungsbedingt entzogenen bzw. in Folge des 2. Weltkriegs verbrachten Kulturgütern
zur Präsentation in www.lostart.de“ zu dokumentieren.
2
Unter dem 24. Juni 2005 erfolgte im Auftrag der Erbengemeinschaft nach R. und J. O. die
Eintragung einer Suchmeldung in der Lost Art Datenbank hinsichtlich des hier in Rede
stehenden Gemälde „Bildnis eines alten Mannes in orientalischer Tracht“, welches ursprünglich Rembrandt Harmenszoon van Rijn zugeschrieben wurde und heute Isaac Jouderville, einem Schüler Rembrandts, zugeordnet wird.
3
Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1912 gründete Albert L. die Margraf & Co. GmbH in C-Stadt. In den folgenden Jahren wurde diese Gesellschaft um mehrere Untergesellschaften erweitert, namentlich die Kunsthandelsgesell- Seite 1 von 18 -