- Quelle: beck-online DIE DATENBANK BGH, Urteil vom 02.03.1972 – IX ZR 264/68LG Berlin; KG03.09.1968 BeckRS 1972, 31373805 BGH, Urteil vom 02.03.1972 – IX ZR 264/68LG Berlin; KG03.09.1968 Titel: BGH: Urteil vom 02.03.1972 - IX ZR 264/68 Normenketten: Art. III Nr. 4 Abs. 1 BEG-SchlußG § 86 Abs. 2 BEG § 86 Abs. 4 BEG Amtlicher Leitsatz: Die Witwe eines vor dem 1. Oktober 1953 verstorbenen berufsgeschädigten Verfolgten kann die Rente nach §86 Abs. 2, 4 BEG auch wählen, wenn die Kapitalentschädigung für den Berufsschaden des Ehemannes nach Landesrecht zuerkannt worden ist. Voraussetzung ist jedoch, daß der Anspruch auf Kapitalentschädigung auch nach den Vorschriften des BEG begründet ist. Einer Oberleitung des Anspruchs nach §§234, 235 BEG bedurfte es nicht. Rechtskraft: rechtskräftig Verkündet am 2. März 1972 , Amtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Text1 BUNDESGERICHTSHOF URTEIL Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 2. März 1972 unter Mitwirkung der Bundesrichter Wüstenberg, von der Mühlen, Zorn, Henkel und Fuchs für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 3. September 1968 wird zurückgewiesen. Das Revisionsverfahren ist gebühren- und auslagenfrei; die außergerichtlichen Kosten trägt der Beklagte. Von Rechts wegen Die 1898 geborene Klägerin ist die Witwe und Alleinerbin des 1878 geborenen und am 29. Dezember 1943 verstorbenen jüdischen Rechtsanwalts und Notars Diesem wurden http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1972-N-31373805 1 von 5 11/22/2022

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