269 g) Die gleiche Absicht wird verfolgt, wenn Redner der SRP in öffentlichen Versammlungen darauf hinweisen, daß im Jahre 1945 nur die Wehrmacht und nicht die damalige Reichsregierung Dönitz kapituliert habe und daß infolgedessen die Regierung Dönitz Rechtens noch im Amt sei. Die SRP hat sich damit verteidigt, daß dieselbe Auffassung von bekannten Rechtslehrern und Historikern vertreten werde. Das trifft jedoch nicht zu. In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinnität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist. Nirgends ist ernstlich behauptet worden, die Regierung Dönitz sei Rechtens noch im Amt. Vielmehr geht man allgemein davon aus, daß sie niemals als rechtsmäßige deutsche Regierung habe angesehen werden können. Das trifft zu. Von der rechtlichen Fragwürdigkeit aller von Hitler als "Führer" in Anspruch genommenen Kompetenzen abgesehen, konnte er keinesfalls durch einfachen Erlaß seinen Nachfolger bestimmen. Die von Dönitz in Anspruch genommene Führergewalt ist auch nie zu einer tatsächlichen Staatsgewalt geworden, da die Dönitz-Regierung nur in den wenigen Wochen der totalen Auflösung von Flensburg aus auf einem täglich sich verengenden Teilgebiet Deutschlands und auf beschränkten, vor allem militärischen Sachbereichen versucht hat, Geltung zu gewinnen. Auch der Umstand, daß alliierte Stellen vorübergehend mit der sogenannten Regierung Dönitz verhandelt haben, kann ihr keine staatsrechtliche Bedeutung verleihen, zumal diese Verhandlungen vornehmlich militärische Fragen betrafen und damit endeten, daß die Legitimität seiner Regierung nicht anerkannt wurde. 270 h) Auch auf andere Weise wird das Ansehen der Organe der Bundesrepublik und ihrer Träger systematisch herabgesetzt. 271 Nach der Gegenschrift (S. 49) gibt Remer zu, gesagt zu haben: 272 "Dieselben Männer und dieselben Pareeien, die damals bis 1933 nicht in der Lage waren, die siebeneinhalb Mill. Arbeitslosen von der Straße zu bringen, und die somit schuld waren, daß es überhaupt zu einem 1933 kommen konnte, sind heute wieder dabei, das politische Leben allein zu gestalten ... Wir brauchen keinen Klub der 75-Jährigen, keine alten Tattergreise ... wir brauchen keine Emigranten, die auf dem Gepäcktroß der Alliierten, nicht auf der Panzerspitze, als Nutznießer der Niederlage gekommen sind." 273 In der "Deutschen Wacht", der "Deutschen Opposition", dem "Südoldenburger Vorposten" und den Rundschreiben (Urk. 174, 175, 176, 181) werden die Bonner Politiker immer wieder als "Erfüllungs- und Erschöpfungspolitiker", als "Aktiengesellschaft gewissenloser Spekulanten" und "Lumpokraten" bezeichnet, als "Opportunisten, die im Genuß der Futterkrippe" seien usw. In der "Deutschen Wacht" vom 8. April 1951 (Urk. 174) heißt es z.B.: 274 "Nicht Adenauer ist Deutschland, nicht Schumacher. Sie sind die Gestrandeten von gestern und gebärden sich als die Retter von heute. Sie verkörpern die durch außerdeutsche Faktoren zum Zuge gekommene Restauration einer gewesenen Epoche, der Schmach und Schande Pate gestanden. Erschöpfungspolitiker von gestern. Sie gelten heute als die Repräsentanten der mit knapper Not von den 'Befreiern' geretteten Schiffbrüchigen der Weimarer Zeit, als die Erfüllungs- und Erschöpfungspolitiker und als Kronzeugen dafür, den moralischen und innerpolitischen Zusammenbruch ihres Systems durch die freiwillige Sanktion ihrer Entmannung im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes 1933 anerkannt zu haben" usw. 275 Hauptredner der SRP wie Remer und v. Bothmer stellen die verleumderische Behauptung auf, die Bundesregierung habe für den Fall eines russischen Angriffs bereits die Flucht vorbereitet und Ausweichquartiere in London bestellt. Remer entschuldigt sich zwar damit, daß er lediglich eine Behauptung des ausländischen Pressekorrespondenten v. Wiegand wiedergegeben habe. Da er selbst von dieser Behauptung nicht abgerückt ist, hat er sie in der erkennbaren Absicht wiederholt, die Bundesregierung damit der Feigheit und der Verantwortungslosigkeit zu bezichtigen. Obwohl v. Bothmer und Remer deswegen bestraft worden sind, versuchte der Vertreter der SRP, Rechtsanwalt Dr. Schrieber, noch in der Verhandlung den "Wahrheitsbeweis" durch Überreichung einer Erklärung der United Press Association vom 12. Januar 1952 anzutreten. Gerade aus dieser Erklärung ergibt sich aber, daß die Behauptung Remers unwahr ist. Die überreichte Erklärung besagt lediglich, daß von amerikanischer Seite erwogen worden ist, im Falle eines sowjetischen Angriffs wieder eine Militärregierung in Westdeutschland einzusetzen, Flüchtlinge in Flüchtlingslagern unterzubringen und deutsche politische Persönlichkeiten aus den bedrohten Gebieten zu evakuieren. Diese Erklärung beweist somit gegen die Bundesregierung nichts. 276 Remer gibt weiter zu, häufig von Bonn als der "Befehlsempfangsstation" gesprochen zu haben. Sofern er das Wort "Verrat" gebraucht habe, sei es nicht im rechtstechnischen Sinne des Landesverrats gemeint, sondern in dem Sinne, daß die Bundesregierung die Interessen der Bundesrepublik nicht ausreichend wahrnehme. Obwohl er selbst auf Vorhalt zugeben mußte, daß er während und nach seiner Internierung für die kriegsgeschichtliche Abteilung des amerikanischen Hauptquartiers gearbeitet und die Bestätigung erhalten hat, daß "seine Informationen für diese Abteilung von großem Wert und sein Wille zur Zusammenarbeit lobenswert gewesen" seien, hat er in mehreren öffentlichen Reden den deutschen Generalen, die in der Vorbereitung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft beratend tätig sind, angedroht, er werde sie so diffamieren, daß "kein Hund ein Stück Brot von ihnen annehme". 277 Diese gehäuften Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen haben mit der verfassungsmäßig gewährleisteten freien Meinungsäußerung und einer echten politischen Opposition nichts mehr zu tun. Sie offenbaren vielmehr die Tendenz, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheine. Dieselbe Methode hat Hitler angewandt, um Demokratie und Freiheit zu beseitigen und eine Diktatur aufzurichten.

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