übertragen" wurden. Zum Chef der Deutschen Polizei wurde Himmler ernannt, der an den Sitzungen des Reichskabinetts teilnehmen sollte, soweit sein Geschäftsbereich berührt wurde. 184 Seit der durch diesen Erlaß erfolgten einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im ganzen Reich wurde das in § 1 des Preußischen Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 10. Februar 1936 umrissene Aufgabengebiet als für die Geheime Staatspolizei im ganzen Reich geltend angesehen <vgl. Best, Die deutsche Polizei, 1940 S. 137>. Durch seinen Erlaß vom 26. Juni 1936 - O/S Nr. 1/36 - <MinBlatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936 S. 947> vereinigte Himmler Kriminalpolizei und Geheime Staatspolizei zur Sicherheitspolizei. Nach seinem Erlaß vom 28. August 1936 - S-V 1.34/36 <MinBlatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1936 Spalte 1344> und vom 22. April 1937 - SV 1 Nr. 173 II/37 - <MinBlatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern 1937 Spalte 661> war vom 1. Oktober 1936 ab die Bezeichnung Geheime Staatspolizei "die einheitliche Bezeichnung der politischen Polizeien aller deutschen Länder." 185 Nachdem Himmler den Chef des SD der NSDAP, Heydrich zugleich zum Chef der Sicherheitspolizei ernannt hatte, waren praktisch die staatlichen Behörden der Geheimen Staatspolizei mit den Parteieinrichtungen des SD vereinigt <vgl. Erlaß Himmlers vom 27. September 1939 - SV 1 Nr. 719/39 - 151 - über die Errichtung des Reichssicherheitshauptamts, veröffentlicht: Internationaler Militärgerichtshof, Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher, Band XXXVIII S. 102 ff.>. 186 Im Amt IV <Geheime Staatspolizei> des Reichssicherheitshauptamts bestanden schließlich nach dem Stande vom 1. Oktober 1943 folgende Arbeitsgebiete: 187 Gruppe A: Gegner, Sabotage und Schutzdienst <mit den Referaten: Kommunismus, Marxismus; Sabotagebekämpfung; Nationale Opposition; Schutzdienst>. 188 Gruppe B: Kirchen, Sekten, Juden <mit den Referaten: Politischer Katholizismus; Politischer Protestantismus, Sekten; Freimaurerei, Judenangelegenheiten>. 189 Gruppe C: Personenkartei, Schutzhaft, Presse, Partei. 190 Gruppe D: Einflußgebiete <mit den Referaten: Ausländische Arbeiter; Protektoratsangelegenheiten; Gouvernementsangelegenheiten; Besetzte Gebiete im Norden und Westen; Besetzte Gebiete im Osten>. 191 Gruppe E: Spionageabwehr. 192 Gruppe F: Grenz- und Ausländerpolizei. 193 2. Schon aus der formalen gesetzlichen Abgrenzung ihres Aufgabengebietes ergibt sich, daß die Gestapo diejenige Behörde war, die vor allen anderen staatlichen Einrichtungen die Unrechtsund Willkürmaßnahmen durchzuführen hatte, die der von der NSDAP beherrschte Staat nach - Seite 39 von 47 -

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