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Vor allem aber wurden - wie eine große Anzahl meist nicht veröffentlichter Erlasse der
Unterrichtsverwaltungen ergibt - die Schulleiter und Lehrer im Zusammenhang mit
antisemitischen Maßnahmen veranlaßt, unter Mißachtung sachlicher Grundsätze der Erziehung
und des Unterrichts jüdische Schüler, solange sie noch nicht allgemein von den Schulen
verwiesen worden waren, unter Mißachtung des Gerechtigkeitsprinzips von Schulpreisen, von
Schulgeldermäßigungen, von Erziehungsbeihilfen, von "schulischen Veranstaltungen", von
Schulspeisungen auszuschließen, sie ohne gesetzliche Grundlage von den Schulen zu
verweisen oder von ihnen ein höheres Schulgeld zu verlangen. Gerade diese, aus den Akten der
Unterrichtsverwaltungen zu gewinnenden Einblicke in die tägliche Schulpraxis ergeben ein
erschütterndes Bild über das Ausmaß, in dem Schulleiter und Lehrer veranlaßt wurden, Pflichten
zu verletzen, die sich "aus einem nur von der Sache und vom Fach her orientierten
Amtsverhältnis" mit Selbstverständlichkeit ergeben hätten.
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Von der Tatsache, daß unter dem nationalsozialistischen Regime der Schulunterricht besonders
stark im nationalsozialistischen Sinne politisiert worden war, geht schon - worauf das
Oberverwaltungsgericht Münster <VerwRspr. 5. Band Nr. 34 S. 189 f.> mit Recht hinweist- das
Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 aus <KRABl.- Ergänzungsblatt Nr. 1 S. 13 unter llI A
Nr. 7>, das eine demokratische Neuordnung gerade im Erziehungswesen vorsieht.
Dementsprechend hat bereits der Kontrollrat mit der Direktive Nr. 54 vom 25. Juli 1947
Richtlinien zur Demokratisierung des deutschen Erziehungswesens erlassen <besonders Ziffer 5
und 6 aaO>. Es bedarf keiner näheren Ausführung, daß die völlige Abkehr von
nationalsozialistischen Erziehungs- und Unterrichtsmethoden auch ein besonderes Anliegen des
deutschen Volkes selbst war und dementsprechend im neuen demokratischen Staat diese
"staatliche Sachaufgabe" gegenüber derjenigen des nationalsozialistischen Staates grundlegend
umgestaltet werden mußte und umgestaltet worden ist.
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Die Behauptung vollends, die Lehr- und Forschungstätigkeit der Universitätslehrer <Theologen,
Juristen, Mediziner, Naturwissenschaftler, Philologen und Philosophen> sei "ausschließlich vom
Fach her fixiert", also einer Politisierung grundsätzlich unzugänglich, ist für jeden, der die
hochschulpolitische Entwicklung während der nationalsozialistischen Zeit nur einigermaßen
kennt, so absurd, daß sie keiner Widerlegung im einzelnen bedarf.
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Forderungen wie die, daß Hochschule und Hochschullehrer " restlos vom nationalsozialistischen
Geist durchdrungen" sein müßten, daß die deutsche Wissenschaft "die letzten Überbleibsel
ausmerzen" müsse, "die an die fremde Überwucherung erinnern" <H. Huber, Der Aufbau des
deutschen Hochschulwesens, 1939 S. 23, 24>, sprechen eine beredte Sprache, besonders
wenn man sich vergegenwärtigt, wie die Verwirklichung solcher Ziele in der Praxis aussah.
Schon 1939 waren "rund 45 % aller beamteten Stellen innerhalb der Hochschulen seit 1933 neu
besetzt" <H. Huber aaO S. 17>. Das war u. a. dadurch erreicht worden, daß man in
"rückhaltloser Durchsetzung nationalsozialistischer Persönlichkeitsauslese'' <H. Huber aaO
S. 19> eine große Anzahl bedeutender Gelehrter ihrer Lehrstühle beraubt und durch Kräfte
ersetzt hatte, deren einwandfreie nationalsozialistische Gesinnung wichtiger war als ihre
wissenschaftliche Befähigung. Die nunmehr vom Minister bestellten nationalsozialistischen
Rektoren übten als "Führer der Hochschule" im Verein mit den Dozentenbunds- und
Studentenführern praktisch unbeschränkten Einfluß im Sinne einer Erneuerung der Hochschule
im nationalsozialistischen Geist. Politisch "unzuverlässige" Hochschullehrer wurden überwacht,
ihre Publikationen zensuriert und behindert. Die Habilitation auch wissenschaftlich qualifizierter
Nachwuchskräfte wurde unterbunden, wenn sie politisch nicht genehm waren. Die Vertretung
von Lehrmeinungen, die mit der nationalsozialistischen Parteiauffassung <und das hieß
praktisch häufig auch nur mit den augenblicklichen politischen Ansichten der jeweils
einflußreichsten Strömung der Partei> unverträglich waren, war nicht mehr möglich; sie wurden
gegebenenfalls mit Gewalt - etwa durch organisierten Widerstand des nationalsozialistischen
Studentenbundes, aber auch bisweilen durch Schließung ganzer Fakultäten - verhindert. Dies
alles vollzog sich im Zeichen der ideologischen Forderung, "die artbewußte Wissenschaft"
müsse "im Dienst der völkischen Gemeinschaft stehen"; sie müsse "sich von Bindungen lösen,
die der Erfüllung ihrer völkischen Aufgaben entgegenstehen, also von jenen internationalen
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