Behauptungen nur die zutreffen, die seinen Anspruch nach neuem Recht begründen, nicht aber die, die ihn auch schon nach altem Recht begründet hätten. b) Der Berufungsrichter führt aus, der Kläger sei nach seinem tatsächlichen Vorbringen schon nach altem Recht entschädigungsberechtigt gewesen. Dem angefochtenen Urteil kann nicht darin gefolgt werden, daß es beim konkreten Rechtslagenvergleich für die Ermittlung der vor dem Schlußgesetz bestehenden Rechtslage auf die Zeit der mit dem 1. April 1958 endenden Anmeldefrist (§189 Abs. 1 BEG) ankomme. Wie dargelegt, ist die Rechtslage am 17. September 1965 maßgebend (BGH RzW 1970, 562 Nr. 28). Auf diesem Rechtsfehler beruht das angefochtene Urteil jedoch nicht. Der vom Berufungsrichter als zutreffend behandelte Sachvortrag des Klägers, er habe im März 1948, also einen Monat nach dem kommunistischen Staatsstreich in der Tschechoslowakei, sein Heimatland aus Furcht vor weiteren Verfolgungen durch das jetzige Regime verlassen, trägt auch nach der Rechtslage am 17. September 1965 die Auffassung, daß der Kläger als politischer Flüchtling im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GK gemäß §160 BEG anspruchsberechtigt gewesen sei. Zwar stellte damals die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die es ankommt (BGH RzW 1971, 40 Nr. 34), Anforderungen an den Flüchtlingsbegriff im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GK, die später mit dem Urteil BGH RzW 1968, 571 Nr. 34 teilweise aufgegeben worden sind. Diese besonderen Anforderungen betrafen jedoch nur den sogenannten réfugié sur place, also denjenigen Anspruchsteller, der das Land seiner Staatsangehörigkeit nicht erst aus Furcht vor Verfolgung (Art. 1 A Nr. 2 GK) verlassen hatte, sondern der sich bereits im Ausland aufhielt, als die die Furcht begründenden Ereignisse im Lande seiner Staatsangehörigkeit eintraten. Nur mit diesem Frühauswanderer befaßten sich auch die bis 1965 zur Flüchtlingseigenschaft veröffentlichten, zum Teil einander widersprechenden Urteile der Instanzgerichte (LG Düsseldorf RzW 1961, 130; LG Köln RzW 1962, 40; OLG Düsseldorf RzW 1962, 418; 516; 1965, 359; OLG Köln RzW 1963, 464). Der Bundesgerichtshof äußerte erstmals in dem RzW 1962, 228 veröffentlichten Urteil Zweifel an der Flüchtlingseigenschaft eines Verfolgten, weil dieser bereits 1928 nach Frankreich eingewandert sei und dort den Mittelpunkt seines beruflichen und familiären Lebens begründet habe. Auch die weiteren zum Flüchtlingsbegriff veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus der Zeit bis zum 17. September 1965 betrafen vor dem Zweiten Weltkrieg nach Westeuropa ausgewanderte Juden. Seine Rechtsprechung nach dem Stande vom 17. September 1965 zur Auslegung des Art. 1 A Nr. 2 GK ging dahin: Für die Annahme der Flüchtlingseigenschaft war nicht erforderlich, daß der Betreffende seine Heimat aus Furcht vor Verfolgung verlassen hatte. Wenn er sich aus anderen Gründen außerhalb seines Landes aufhielt, genügte es, daß dort in der Zeit seiner Abwesenheit Ereignisse eingetreten waren, die eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung herbeigeführt hatten (BGH RzW 1962, 371). Ein Rückkehrwille wurde nicht verlangt (BGH RzW 1964, 76). Die Flüchtlingseigenschaft war zu bejahen, wenn der im Ausland Lebende Verfolgungsmaßnahmen befürchten müßte, falls er zurückkehrte. Unzureichend war der bloß allgemeine Hinweis auf die Verhältnisse im osteuropäischen Heimatland (BGH RzW 1964, 76, 80). Konkret der Einzelperson drohende Verfolgungsmaßnahmen brauchten jedoch nicht dargelegt zu werden. Vielmehr genügte es, daß vorhergehende Ereignisse im Heimatland wegen der Zugehörigkeit zu einer dort verfolgten Personengruppe Anhalt zu solchen Befürchtungen gaben (BGH RzW 1964, 470; 1965, 363). Weiter wurde gefordert, daß die Verfolgung vom Staate selbst ausgehen, gefördert oder geduldet werden müsse oder daß die Heimatregierung dem Betroffenen keinen Schutz gewährleisten könne oder wolle (BGH RzW 1965, 288). Diese Kriterien zur Eingrenzung des Flüchtlingsbegriffs beim sogenannten Réfugié sur place, die ungewöhnliche Schwierigkeiten bereitete, brauchte man jedoch nicht, wenn die Antragsteller die http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-1973-N-31378847 4 von 6 4/8/2023

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