tar,
deutscher
auch der revanchistische und neofaschistisch orientierte „Bund
Jugend des Ostens“, der etwa 150000 Mitglieder umfaßt.
Von
dieser
politischen und
organisatorischen
schung, der Revanchistenverbände und
Plattform
seiner eigenen
der Östfor-
Stellung
als ver-
antwortlicher Politiker der Bundesrepublik aus betätigt sich der Angeklagte unter kaum verhohlener - Anknüpfung an seine bereits zur
ideologischen Vorbereitung des hitlerfaschistishen Raubkrieges verfochtenen Thesen als einer der Haupteinpeitscher der Forderung nach „Wie-
Ostens“,
nach
Revision
dergewinnung
des deutschen
imperialistisch
herrschaft,
restaurierten. — :„Gesamteuropa”
u
der Oder-Neiße-
Friedeusgrenze und darüber hinaus nach Schaffung eines „freien — d.h.
unter
o
deutscher
Vor-
Eines seiner Hauptanliegen ist, diejenigen Menschen, deren Umsiedlung
im Gefolge zweier blutiger Aggressionskriege des deutschen Imperialismus
und Militarismus gegen seine östlichen Nachbarn zu einer historischen
Notwendigkeit wurde, und insbesondere die Jugendlichen unter ihnen
als eine selbständige soziale und politische Gruppierung zu erhalten und
sie zu einem vom Revanchegeist und Haß getriebenen Stoßtrupp für einen
abermaligen imperialistischen Raubkrieg zu formieren. Dem
dient seine
Propaganda gegen die „Einschmelzung“ und „Vermassung“ der Umsiedler, für die Erhaltung des „Heimkehrwillens“, für die Konzentration der
Umsiedler an den Grenzen zur Deutschen Demokratischen Republik und
CSR und ähnliche Forderungen. Dem dienen die von ihm in diesem Sinne
betriebenen Maßnahmen der Bonner Regierung, durch die seit mehr als
zehn Jahren Millionen von Menschen gehindert werden, eine neue Heimat
und ein Leben in sozialer Sicherheit zu finden, und mit denen sie systematisch für einen erneuten Opfergang für die deutschen Monopolherren und
Großgrundbesitzer psychologisch reif gemacht werden.
Somit ist der Angeklagte heute wiederum der Exponent einer Politik,
von der eine ernste Gefahr für den Frieden in Europa und in der Welt
ausgeht. Er hat bewiesen, daß er nicht gewillt ist, sich von seinen im
Dienste des Hitlerfaschismus begangenen Verbrechen abzukehren. Er ist
deshalb für diese Verbrechen auch heute voll verantwortlich, und es gibt
weder einen rechtlichen noch moralischen Grund, der ihn von dieser Verantwortung befreien könnte,
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I.
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Der Angeklagte ist der Sokn des Oberregierun srates und Direktors des
Thüringer Oberversicherungsamtes OR
OREEEEL und dessen Ehefrau
‚ geborene Müller. Vom Jahre 1911 an besuchte er drei Jahre die
Vorschule, sodann neun Jahre das Gymnasium Bernhardinum in Meiningen. Dort legte er am 15. März 1923 die Reifeprüfung ab. Danach studierte
’
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