hi i . j h || und die Menschlichkeit verüben, indem sie verantwortlich an der. Vorbereitung, Leitung und Organisierung von Aggressionsakten und an Ter-. rormaßnahmen gegen die überfallenen Völker mitwirken. Dieses völker- A nl rechtliche :. Prinzip der Verantwortung für Verbrechen gegen den Frieden, Krieggverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit fand | seinen Niederschlag insbesondere im Londoner Viermächteabkommen über die Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher und dem zugleich vereinbarten Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945, im Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes in Nürnberg vom 1. Oktober 1945 sowie in dem Beschluß der Vollversammlung der Vereinten Na- tionen vom 11. Dezember 1945 (Entschließung Nr. 95 —I), mit dem diese Rechtsakte von den friedliebenden Nationen prinzipiell bestätigt wurden. Die Verletzung der völkerrechtlichen Regeln und Gebräuche der Kriegführung war bereits durch das Haager Abkommen und die Haager Land- kriegsordnung vom 18. Oktober 1907 zum Kriegsverbrechen erklärt worden. Die Völkerrechtspflicht zur Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durch- führung der Aggression Hitlerdeutschlands verübt worden sind, wurde außerdem im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1215, ‚Abschnitt II, Ziff.5 ausdrücklich festgelegt. Diese Völkerrechtspflicht ist, wie alle Normen und Prinzipien des demokratischen Völkerrechts, gemäß Artikel 5 der Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik bindend, in der Faschismus und Militarismus samt ihren Wurzeln ausgerottet sind und deren oberstes Prinzip die Sicherung des Friedens, der nationalen Lebensinteressen und der Demokratie ist. Diese Völkerrechtspflicht ist immanenter Bestandteil der hohen Verantwortung und Verpflichtung der Deutschen Demokratischen Republik nicht nur gegenüber dem deutschen Volke, sondern gegenüber allen friedliebenden Völkern, das verbrecherische Erbe des deutschen Faschismus und Militarismus zu überwinden und damit den Weltfrieden vor einer erneuten Bedrohung durch diese größten Feinde der Menschheit zu sichern. Dieser Verantwortung kommt das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik mit der Verurteilung des Angeklagten O nach, der durdh fortgesetzte Aufforderung zum Mord an der Bevölkerung anderer Länder, durch Teilnahme an Verbindungen, die solche Mordtaten bezweckten und massenhaft verübten, und durch die Ermordung einer Vielzahl von Menschen in den okkupierten Gebieten, insbesondere der Sowjetunion, an der verbrecherischen Aggression Hitlerdeutschlands gegen friedliebende . Völker und deren terroristischer Unterjochung unter die Botmäßigkeit des deutschen Imperialismus und Militarismus verantwortlich mitgewirkt hat, “ ' . | 67 _

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