En a N a a weismaterial bestätigt wurden, hielten sich streng an unmittelbar eigene a e ee a A ker ii TR stimmen teilweise damit überein und beschreiben Hand. ar = Kl. Me er ” it Samen Eıe= er Unvoreingenommenheit aller Zeugenaus- Mn, . En Das trifft im gleichen Maße auf die Bekundungen der sachverständigen :" Zeugen Dr.W. und B. und die Gutachten der Sachverständigen Prof. a iisch “ a 2 | Dr. S., Prof. B., Prof. Dr. R., Dr. G. und Dr. von F. zu . Durch die Aussagen der Zeugen ist erwiesen, daß der Angeklagte wähs nn ae en rend seiner Tätigkeit sowohl bei der Einheit „Nachtigall“ als auch „Berg-:.:' . mann“ unmittelbar und mittelbar an der Hinrichtung, Folterung und Ver-' haftung von zahllosen Menschen beteiligt war und mitgewirkt hat. Als - en verantwortlicher Kommandeur dieser Einheiten ist er für die von seinen “ ne nee Einheiten begangenen antwortlich. Er FT NEE er ATTENTAT eier inwieweit ihre: Aus- nnolgt. Ihre Aunaskı sind konkret und detaillier chen. An der Wahrheit und sagen bestehen keine Zweifel. = Verbrechen, die er kannte und billigte, voll ver DA Be = FAT H GT ausdrücklich, lungen des Angeklagten, die dessen sonstigem Verhalten völlig‘ entspre-.} Te Ne 5 H. und P. nicht, sondern r VI ” Als sogenannter Ostforscher, als Führer des sogenannten Volksbundes: E für das Deutschtum im Ausland (VDA) in Ostpreußen sowie als Landes: und Reichsleiter des sogenannten Bundes Deutscher Osten (BDO) propa- ::.' gierte und förderte der Angeklagte in Wort, Schrift und Tat die radikale ' . „Eindeutschung“ der osteuropäischen Länder und, als Mittel zur Errei- °Ren chung dieses Zieles, den „Volkstums- und Grenzkampf“, die „Ausschal- . ne tung des Judentums“, die Organisierung faschistischer Putsche durc „deutsche Volksgruppen“ in ihren Heimatstaaten sowie die offene Aus; 2 ze sion. Die Mordpraxis der unter maßgeblicher Mitwirkung des Angeklagten ; organisierten faschistischen Fünften Kolonnen und der von ihm selbst- : "aufgestellten und geführten Sondereinheiten „Nachtigall“ und Bergmann“, _ \ : ae See ir er m. kennzeichneten Sie widersprechen darüber hinaus nicht nur dem übrigen Beweisergebnis-::' rer eege ar der u San Et er an ar und Rinde ShTeliein rate a Wehuaeleumgen in der Ukraine und im Kaukasus beweist eindeutig, daß der en a; als Tätigkeit organisatorischen und mit dieser seiner propagandistischen „Ostexperte“ zur Begehung von Tötungsverbrechen gegen die friedliche. Bevölkerung der von den Hitlerfaschisten zur Annexion ausersehenen osteuropäischen Länder gehetzt hat, Mordhetze betrieb der Angeklagte weiter, alu.ur während des Überfalls en - auf die Sowjetunion als Führer der Sondereinheit „Bergmann“ Filugblät- ter verfaßte und im sowjetischen Hinterland verbreiten ließ, mit denen die Bevölkerung zur Ermordung von Kommunisten und Sowjetfunktionä102 - . f; ne Burn .£ +

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