wendet sich der Kläger gegen die Anwendung etwa der Chemotherapie und von
Bestrahlungen, ferner gegen die Verabreichung von SchmerzmiHeln an Krebskranke. 4 Eine
Anhängerin der Lehren des Klägers, die früher in Hessen und 2012 nördlich von
EStadt wohnhaTe Frau K. D. S. , die laut Internet-Veröffentlichungen gegenwär\g
selbst Seminare und Vorträge über die „Germanische Neue Medizin“ veranstaltet,
wandte sich, wie schon zuvor u. a. an die Bundesgesundheitsministerin und andere Stellen,
mit Schreiben vom 28. Februar 2012 an den Präsidenten der Bundesärztekammer Dr.
Montgomery, in dem sie um einen Gesprächstermin bat. Sie sei Krebspa\en\n, ebenso
wie ein gleichfalls an dem Gespräch interessierter Freund. Es gehe um den Brief des
Klägers an das israelische Gesundheitsministerium (einen auch an Herrn Dr. Montgomery
versandten vom 2. Februar 2012). In diesem haHe der Kläger die Wiedererteilung seiner
Approba\on verlangt, da der israelische Staat als erster Staat der Welt die
„Germanische Heilkunde“ (jedenfalls deren erste beide „Biologische Naturgesetze“)
anerkannt und sich angeeignet habe und offenbar exklusiv zugunsten von Juden anwende.
Für Herrn Dr. Montgomery erwiderte unter dem 5. März 2012 dessen Referen\n, er habe sie
gebeten, Frau S. sein Bedauern über ihre gesundheitliche Situa\on zum Ausdruck zu
bringen. Die von ihr angesprochene „Germanische Neue Medizin“, die angeblich
Krebsleiden heilen solle, entbehre jeglicher wissenschaTlicher Grundlage; es sei
nachvollziehbar, dass Menschen mit schweren Erkrankungen sich schnell von
Heilsversprechen dubioser selbsternannter Heiler benutzen und Fakten außer Acht ließen.
Der Kläger sei ausweislich einer schriTlichen Bestä\gung aus Norwegen dort nicht als Arzt
registriert; ebenfalls exis\ere ausweislich einer MiHeilung der zuständigen norwegischen
Behörde die von ihm genannte „Universitet A-Stad“ nicht. Frau S. werde dringend ans Herz
gelegt, sich in die Hände von Ärzten in Deutschland zu begeben. Frau S. kri\sierte diese
Antwort in einem Schreiben vom 10. März 2012 an die Referen\n mit scharfen Worten. Mit
Schreiben vom 20. März 2012 hielt sie Herrn Dr. Montgomery Respektlosigkeit gegenüber
ihrem Anliegen vor und forderte ihn, mit Hinweis auf die Rechte von Nichtjuden, erneut
zu einer Antwort auf. 5 Mit Schreiben vom 8. April 2012 unter dem Betreff „BiHe um
Gerech\gkeit für alle Pa\enten“ wandte sich Frau S. sodann unter Beifügung der erwähnten
Korrespondenz mit der Bundesärztekammer als „einfache Frau aus dem Volk“ an den
Präsidenten der Beklagten, die zwar für sie nicht zuständig sei, die sie aber biHe, sie
anzuhören und sie einer Antwort zu würdigen. Sie beklagte sich darin, dass Herr Dr.