- Quelle: beck-online DIE DATENBANK Wikipedia-Eintrag einer lebenden Person für diese aufgrund der Reichweite der OnlineEnzyklopädie eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Da der Artikel bei einer Google-Suche des Namens des Klägers an erster Stelle erscheint, muss davon ausgegangen werden, dass praktisch sämtliche Personen, die sich über den Kläger im Internet informieren wollten, auf dessen Wikipedia-Artikel gestoßen sind. Die vom Kläger angegriffenen Passagen waren über mehrere Jahre vorhanden. Dabei bestand während der gesamten Zeit für den Kläger keine adäquate Möglichkeit hiergegen vorzugehen, da der Beklagte die Eintragungen unter Verwendung eines Pseudonyms vornahm. Der Kläger hat auch unwidersprochen vorgetragen und anhand von Beispielen verdeutlicht, dass die streitgegenständlichen Darstellungen für ihn zu schwerwiegenden Nachteilen in seinem geschäftlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und persönlichen Ansehen geführt haben. 59Der Beklagte seinerseits handelte vorsätzlich. Wie sich zum einen aus dem Vortrag des Klägers, zum anderen aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.02.2019 ergibt, ist der Beklagte bereits in zahlreichen anderen Fällen ähnlich vorgegangen. Er editiert seit über zehn Jahren Artikel über lebende Personen auf Wikipedia. Er muss deshalb mit der Funktionsweise und der Reichweite seiner Einträge vertraut sein. Der Beklagte muss als langjähriger Editor auch Kenntnis von den internen Richtlinien von Wikipedia gehabt haben. Diese weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch einen Eintrag für die Betroffenen in vielen Fällen nicht nur ärgerlich sei, sondern „gravierende Auswirkungen auf ihr eigenes Leben“ habe. Aus diesem Grund müssten Autoren beim Schreiben von Biografien über lebende Personen „besonders sorgfältig vorgehen, gleichzeitig sensibel und strikt nach (https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Artikel_%C3 unseren inhaltlichen Richtlinien“ %BCber_lebende_Personen). Es muss deshalb insgesamt davon ausgegangen werden, dass der Beklagte vorsätzlich und im Wissen um die Schwere und das Ausmaß der Persönlichkeitsverletzung des Klägers handelte. 60Sowohl aufgrund der Genugtuungsfunktion als auch aufgrund der Präventionsfunktion erweist sich eine Geldentschädigung vorliegend als erforderlich. Die vorsätzlich verursachte, schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers kann auch nicht auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldentschädigung ausgeglichen werden. Die erwirkte Unterlassungserklärung vermag nur zukünftige Verletzungen zu verhindern und schafft keine Genugtuung für bereits erlittene Verletzungen. Die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung besteht nicht und würde ohnehin auch die durch die über Jahre auf Wikipedia vorhandenen Einträge verursachte Persönlichkeitsverletzung nicht aufwiegen. 61b. Der somit dem Grunde nach gegebene Anspruch des Klägers auf Geldentschädigung für die schwerwiegende Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nach Auffassung der Kammer in Höhe eines Betrages von 8.000,00 € gerechtfertigt. Bei der Bemessung einer Geldentschädigung, die im Fall einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu zahlen ist, kommt dem Präventionsgedanken besondere Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 -, juris). Die Sanktionierung darf sich nicht im mehr oder minder symbolischen Bereich bewegen. Die Entschädigung muss so hoch ausfallen, dass sie von den Verantwortlichen deutlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 52, juris). Unter Berücksichtigung des zuvor dargelegten Ausmaßes der Persönlichkeitsverletzung sowie des Umstandes, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern der Beklagte, wie dargelegt, in zahlreichen weiteren Fällen in vergleichbarer Art und Weise bewusst 14 von 15 http://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURRS-B-2021-N-420 © Verlag C.H.BECK oHG 2024 3/25/2024

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