heit und Dritter in Form der Belange der öffentlichen Sicherheit hat die Antragsgegnerin die Versammlung ermessensfehlerfrei verboten. 8 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass es bei Durchführung der Versammlung zu Straftaten kommen wird, das heißt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet ist. Hierfür sprechen das Verhalten und die Äußerungen der Antragstellerin in der unmittelbaren jüngeren Vergangenheit. 9 So organisierte die Antragstellerin am 7. Oktober 2023 eine Versammlung in Berlin, bei der es zu Ausschreitungen kam. Aufgrund einer Vielzahl von Straftaten, Vermummungen und insbesondere Äußerungsdelikten nach 140 StGB – welche die Antragstellerin als Anmelderin nicht unterbunden hat - musste die Versammlung aufgelöst werden. Eine Distanzierung von den Straftaten durch die Antragstellerin erfolgte nicht. Vielmehr erklärte sie in einer Presseerklärung am 8. Oktober 2023 bezüglich der Demonstration in BerlinNeukölln: „Ich als Anmelderin der Demonstration erkläre hiermit öffentlich: Das zionistische Besatzungs- und Apartheitsregime mit dem Namen „Israel“ hat kein Existenzrecht.“ 10 Am 9. Oktober 2023 äußerte sie sich auf Instagram unter den ihr zuzuordnenden Profilen „A…“ und „B…“ zur aktuellen Situation im Nahostkonflikt und rief zu Demonstrationen und dem Kampf der Palästinenser auf den Straßen auf. Diese Aufrufe erfüllen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Straftatbestände der §§ 111 und 140 StGB; Ermittlungsverfahren sind eingeleitet (…). 11 Am 12. Oktober 2023 organisierte die Antragstellerin eine Spontanversammlung gegen die „rassistischen Demo-Verbote" vor dem Frankfurter Ordnungsamt. Ein Video des dort von der Anmelderin abgehaltenen Redebeitrags ist unter „X…“ auf Instagram abrufbar (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Oktober 2023 – 2 B 1423/23 –, Rn. 26 - 28, juris). In diesem sagt sie u.a.: „Natürlich hat der bewaffnete Widerstand in Palästina das Recht sich gegen die jahrzehntelange Gewalt und die Kriegsverbrechen der zionistischen Besatzungsmacht zu wehren." „Es wird uns hier erzählt, dass die Hamas angeblich eine Terrororganisation sei. Nein, die Hamas ist Teil des Widerstandes in Palästina. Genauso wie alle anderen Gruppen und Organisationen in Palästina". 12 Auf einer Pressekonferenz am 13. Oktober 2023 am S-Bahnhof Galluswarte in Frankfurt am Main äußerte sie sich wie folgt: 13 „Es gibt keinen Terror der Hamas! Bewaffneter Widerstand ist kein Terror! Es gibt auch keine Belege für Gewalttaten. Wir sind Zeuge eines beginnenden Völkermordes am palästinensischen Volk.“ 14 Am 14. Oktober 2023 führte sie als Veranstalterin entgegen eines vollziehbaren Verbots eine Pro-Palästina-Versammlung durch und setzte sie auch fort, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Verbot bestätigt hatte (Beschluss vom 14. Oktober - Seite 3 von 7 -

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