handelspolitische Bedeutung. Die Lenkung der bisher ungeregelten Einfuhr in die Bahnen einer sinnvollen Marktordnung gibt zugleich der deutschen Handelspolitik die im In-
teresse der Gesamtwirtschaft notwendige Ellenbogenfreiheit, indem durch zielbewusste
Beeinflussung der Einfuhr auf diejenigen Länder Rücksicht genommen werden kann, die
Deutschlands beste Kunden sind. (...) Die Skizzierung der neuen Regelung zeigt schon,
daß der Marktnotierung künftighin nicht mehr die Bedeutung zukommt wie bisher. Wer
die eigentümliche Zusammensetzung gerade der Eiermarktordnung kennt, wird das
nicht bedauern“ (Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die
gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 7, 8; Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 25).
30
Ab Februar 1934 mussten Erzeuger ihre Eier bei neu eingerichteten Sammelstellen abliefern, welche die Qualitätskontrolle übernahmen. Durch die Qualitätskontrolle der Eier
sollte „der Markt im einzelnen in Bezug auf die Ware und die Preiswürdigkeit stärkstens
bereinigt werden" (Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die
gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 7). Die Kennzeichnungspflicht
führte dazu, dass deutsche Handelsklasseneier auf der Schale die Aufschrift „Deutsch“
tragen mussten. Dementsprechend waren Auslandseier mit einem Stempel zu versehen,
der das jeweilige Herkunftsland erkennen ließ. (vgl. Grzimek, Das Eierbuch – Ein Handbuch für Eierfachleute, Kennzeichnungsstellen und Geflügelzüchter, 1936, S. 113 ff.;
Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 106).
31
Mit der Zweiten Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 3. Mai 1934 (RGBl.
I, S. 355), die am 1. Juni 1934 in Kraft trat, wurden alle am Absatz von nicht selbständig erzeugten Eiern beteiligten Betriebe in der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft zusammengeschlossen, die der Aufsicht des Reichskommissars unterstand.
Nach § 1 der Zweiten Verordnung über die Regelung des Eiermarktes war der Zweck der
Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft die Regelung des Absatzes und der Verwertung von Hühnereiern, also ebenfalls die Marktordnung. Ziel war wiederum die Abgrenzung des innerdeutschen Marktes (Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem
Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 36).
32
Auch diese Vereinigung sollte nach Schefold/Küthe u.a. mit dem „Übel“ der Auslandseinfuhr „aufräumen“ (Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die
gesetzlichen Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 6) – gemeint sind unter anderem
die ausländischen Eierlieferungen: „Bei näherem Zusehen stellen sich drei Aufgaben heraus, nämlich die Erfassung des Eierhandelanfalls, die Lenkung des Überschusses und der
Auslandseinfuhr sowie schließlich eine gewisse Überwachung der Preise und Preisspannen“ (Schefold/Küthe, Die neue Ordnung der deutschen Eierwirtschaft – die gesetzlichen
Vorschriften nebst Erläuterungen, 1934, S. 6). Von den Wirtschaftsverbänden wurde erwartet, dass sie „(…) bedingungslos auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung stehen (…)“ (Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 47).
33
Am 1. Januar 1936 trat die Verordnung über den Zusammenschluss der deutschen Eierwirtschaft in Kraft, durch welche der in der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft zusammengeschlossene Personenkreis auch auf Erzeuger und Einzelhändler ausgedehnt wurde (vgl. Güttges, Der deutsche Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni
1937), 1938, S. 15). Außerdem wurden Betriebe der Erzeuger-, Bearbeiter- und Verteilergruppe zu Eierwirtschaftsverbänden zusammengeschlossen. (vgl. Güttges, Der deutsche
Eierhandel (Nach dem Stande vom 30. Juni 1937), 1938, S. 34). Wiederum heißt es in § 4
- Seite 7 von 10 -