- Quelle: beck-online DIE DATENBANK
"Wenn sich ein schwächerer Staat zur Erreichung seiner Zwecke mit einem stärkeren verbündet, so
verliert er damit nicht ohne weiteres seine tatsächliche Selbständigkeit. Nach den festgestellten
Tatsachen hat sich Ungarn mit Deutschland verbündet, ohne dessen Werkzeug geworden zu sein.
Es wollte die durch den Vertrag von Trianon verlorenen Gebiete zurückgewinnen, und es hat dieses
Ziel Schritt für Schritt erreicht, wie der zeitliche Zusammenhang zwischen den Stufen seiner
Verflechtung mit Deutschland und seinen jeweiligen Gebietsgewinnen erkennen läßt."
Dieses Ergebnis gilt auch für das hier in Rede stehende Gebiet der Batschka, in dem Subotica - der
Schadensort - belegen ist; dieses Gebiet hatte Ungarn ebenfalls durch den Vertrag von Trianon
verloren, es war seinerzeit an Jugoslawien gefallen. Erst durch die militärische Besetzung
Jugoslawiens im April 1941 gelangte es an Ungarn zurück. Es waren auch ausschließlich ungarische
Truppen, die die Batschka besetzt haben. Seinen unmittelbaren Einflußbereich hatte das Deutsche
Reich auch nicht während des Jugoslawien-Feldzuges auf dieses Gebiet ausgedehnt.
Einen solchen unmittelbaren Einfluß hat das Deutsche Reich in Ungarn, jedenfalls bis August 1942
auch nicht auf dem Gebiet der Innenpolitik und insbesondere der Judenpolitik gehabt. Zwar hatte
Ungarn bereits seit 1938 verstärkt staatliche Maßnahmen eingeleitet, die sich gegen die jüdische
Minderheit richteten. Deren Beschäftigungsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft würden
beschränkt; der jüdische ländliche Grundbesitz wurde enteignet; Konzentrationslager wurden
errichtet und jüdische Arbeitskompanien aufgestellt (vgl. hierzu Doerner S. 30 ff.; Lottig S. 172 ff.,
beide in "Praktische Fragen des Entschädigungsrechts - Judenverfolgung im Ausland -,
zusammengestellt von Dr. Hellmuth Hecker, hektographierte Veröffentlichungen der
Forschungsstelle für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität Hamburg Nr.
33"). Eine planmäßige, mit Inhaftierung und ähnlichen Maßnahmen verbundene Judenverfolgung
hat es aber in Ungarn - anders als in Deutschland - jedenfalls vor August 1942 nicht gegeben (vgl.
Doerner S. 39, Lottig S. 155-158 und Münz, Die Verantwortlichkeit für die Judenverfolgungen im
Ausland während der nationalsozialistischen Herrschaft, Inaugural-Dissertation, 1958, Seite 183).
Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch die sogenannte Wannseekonferenz vom 20. Januar
1942 kein Ereignis, das die Feststellung erlaubt, von diesem oder einem anderen Tage an bis in den
Monat August 1942 hinein sei Ungarn jedenfalls auf dem Gebiet der Judenpolitik in den
unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung geraten. Der Senat hat die Frage,
welche Auswirkungen die Wannseekonferenz auf die Judenpolitik Ungarns gehabt hat, in seinem
Urteil vom 8. Februar 1968 - a.a.O. - offengelassen, weil sie damals nicht entscheidungserheblich
war. Der historische Geschehensablauf seit Januar 1942 bestätigt jedoch, daß das
Verwaltungsgericht die Wirkung der Wannseekonferenz auf die Judenpolitik in Ungarn zutreffend
beurteilt hat.
Göring hatte bereits am 31. Juli 1941 Heydrich beauftragt, Vorbereitungen zu treffen "für eine
Gesamtlösung der Judenfrage in Europa". Nach einer von Luther, dem Unterstaatssekretär im
Auswärtigen Amt des Deutschen Reiches, am 4. Dezember 1941 gefertigten. Vortragsnotiz (vgl.
Judenverfolgung in Ungarn - Dokumentensammlung, vorgelegt von der United Restitution
Organization in Frankfurt am Main 1959, S. 72 ff. - im folgenden Doku-Sammlung) waren aber
noch im Dezember 1941 vor allem Ungarn, Italien und Spanien bei der Reichsregierung wegen
dieser "Gesamtlösung" vorstellig geworden. In einer weiteren Vortragsnotiz Luthers vom 30.
Dezember 1941 (Doku-Sammlung S. 77) heißt es:
"Nach Ausführung des Entschlusses des Führers, daß am Ende des Krieges sämtliche Juden Europa
werden verlassen müssen, werden die vom bulgarischen Außenminister Popoff zur Sprache
gebrachten Schwierigkeiten mit Juden ungarischer, rumänischer, spanischer oder sonstiger
Nationalität wegfallen. Bis dahin würde es nach Auffassung von Abteilung Deutschland zur
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9/11/2022