Totschlag. Es liegt auch nahe, dass es sich dabei um Völkermord nach § 6 VStGB und um Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 VStGB handelt. Dies wird derzeit vom Interna onalen Strafgerichtshof geprü . 28 Bei der Hamas handelt es sich um eine Terrorgruppe, die seit 2021 auf der sog. Terrorliste der EU steht. 29 Nicht erforderlich ist, dass es sich bei der Bezugstat um Inlandstaten handelt oder Deutsche Opfer der Bezugstat sind, wobei nicht unerwähnt bleiben soll, dass bei dem Massaker am 7. 10. 2023 auch eine Deutsche, die DeutschIsraelin Shani Louk, getötet worden ist. 2). Billigen von Stra aten nach § 140 Nr.2 StGB. 30 Das Rufen der Parole „From the River to the Sea – Pales ne will be free“ also „Vom Jordan bis zum Meer – Paläs na wird frei sein“ stellt in dem hier vorliegenden Kontext, nämlich vier Tage nach dem Massaker am 7. Oktober 2023, ein Billigen dieses Überfalls dar. 31 Ein Billigen von Stra aten liegt vor, wenn der oder die Täterin ö entlich oder in einer Versammlung durch eine auf die konkrete Tat erkennbar bezogene Erklärung diese gutheißt, wobei schlüssige Erklärungen ausreichen (Fischer StGB 71. Au . § 140 Rn 7). 32 a) Die Angeklagte hat die Parole in einer Menschenmenge mit Versammlungscharakter gerufen. Außerdem stand sie zu diesem Zeitpunkt auf der belebten S. ... in N., so dass eine Vielzahl von Passanten die Äußerung wahrnehmen konnten, nämlich Fußgänger, Besucher des B. Shop und Besucher des Imbisses, die von den Zeugen erwähnt wurden. 33 b) Mit dem Rufen der Parole hat sie sich schlüssig auf das Massaker am 7. Oktober 2023 bezogen und es gut geheißen. 34 Das sich Beziehen ergibt sich aus dem sehr engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Massaker am 7. Oktober 2023 an Zivilisten in Israel und dem Rufen der Parole im Rahmen einer pro-paläs nensischen Ansammlung von Paläs nafahnen schwenkenden Menschen am 11. Oktober 2023. Von dem Standpunkt eines vernün igen äußeren Betrachters kann die Parole „From the River to the Sea – Pales ne will be free“ nur als Antwort und Bezugnahme auf eben dieses Massakers gesehen werden. 35 Dies ergibt sich nicht nur aus dem engen zeitlichen Zusammenhang allein, sondern auch aufgrund der Monstrosität des Angri s. Denn je größer und schrecklicher ein Ereignis war, desto länger bleibt es im Gedächtnis der Allgemeinheit ha en. So liegt es hier. Bei dem terroris schen Überfall am 7. Oktober 2023 handelt es sich um das größte Massaker an Jüdinnen und Juden seit dem Holocaust. Dieses Ereignis war daher vier Tage danach noch im Gedächtnis der Allgemeinheit sehr präsent. 36 Die Parole, auf Deutsch „Vom Jordan zum Meer – Paläs na soll frei sein“ kann in diesem engen Zusammenhang bei objek ver Auslegung aus Sicht eines unbefangenen Beobachters oder einer unbefangenen Zuhörerin nur als Gutheißen dieses Angri s gewertet werden. c) Inhalt der Äußerung 37 Die Parole, auf Deutsch „Vom Jordan zum Meer – Paläs na soll frei sein“, bezieht sich geogra sch auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der Israel im Nordosten begrenzt, und dem Mi elmeer im ff ft fi tt ti ft ti ft ti ti ti ti ff ti ft ff fl fi ft fi ti ti ti Westen. Geogra sch be ndet sich dort sowohl der Staat Israel als auch das Westjordanland und

Select target paragraph3