VG Köln, Beschluss vom 26.11.2021 - 35 K 2758/21.T
Fundstelle
openJur 2023, 9190
Rkr: AmtlSlg:
Tenor
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Der Antrag der Ärztekammer Nordrhein vom 20.05.2021 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens wird
abgelehnt.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe
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I.
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Der am 00.00.1957 geborene Beschuldigte ist seit dem 01.07.1993 im Zuständigkeitsbereich der Antragstellerin tätig. Er
ist in X. als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie niedergelassen.
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Er ist laut Impressum verantwortlich für den Inhalt der Homepage "Bezugsquelle wurde entfernt". Die Homepage will
nach eigenen Angaben Informationen zu Psychiatrie und Psychotherapie geben. Über auf der Homepage vorgesehene
Buttons gelangt man zu Themenbereichen wie etwa "Diagnosen", "Psychologie", "Existenz" und "Transzendenz". Unter
dem Bereich "häufig gestellte Fragen (FAQ) wird zu der Frage "Wozu dient Seele und Gesundheit" ausgeführt:
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"Seele und Gesundheit bietet Informationen über psychiatrische und psychologische Fragestellungen. Sie wendet sich
an alle Interessierten im deutschsprachigen Raum. Obwohl der Autor als Arzt tätig ist, ist Seele und Gesundheit keine
Praxiswebseite. Sie dient nicht der Anwerbung von Patienten. Daher enthält sie keine Informationen über
Öffnungszeiten, Erreichbarkeit oder therapeutische Angebote."
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Im Impressum der Homepage ist der Beschuldigte namentlich mit der Berufsbezeichnung "Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie" und ab Januar 2020 mit seiner privaten Wohnadresse in I. aufgeführt. Jedenfalls bis März 2018 war er
dort mit der Adresse seiner Arztpraxis in X. aufgeführt. Bis August 2019 wurde die Antragstellerin im Impressum als für
den Beschuldigten zuständige Aufsichtsbehörde genannt. Unter dem Button "Bücher" gelangt man zu Hinweisen auf
eigene Veröffentlichungen des Beschuldigten, insbesondere auf das Buch mit dem Titel "Bezugsquelle wurde entfernt".
Die genannte Homepage verfügte über einen Link zu den Internetseiten "Bezugsquelle wurde entfernt" und
"Bezugsquelle wurde entfernt" wo man das genannte Buch erwerben konnte.
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Der Inhalt des Buches "Bezugsquelle wurde entfernt" wurde in dem Verkaufsportal "Bezugsquelle wurde entfernt" wie
folgt beschrieben:
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"In einem fiktiven Prozess vor dem Jüngsten Gericht untersucht das Buch das Weltbild der Bibel. Es vergleicht das
Rechtsgefühl der Heiligen Schrift mit ideologischen Positionen des Nationalsozialismus. Dabei zeigt es Parallelen
zwischen der Lehre vom auserwählten Volk und Hitlers Wahnideen auf. D. belegt, dass die biblische Tradition für die
Gräueltaten des Dritten Reiches mitverantwortlich ist.
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Indem das Buch Zusammenhänge beleuchtet, die bislang verleugnet werden, plädiert es dafür, Religion und Spiritualität
vom Prophetenglauben zu befreien. Nur ein Glaube, der alle Propheten vom Thron stürzt, kann Völker im Respekt vor
der Wahrheit vereinen."
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Von der Website "Bezugsquelle wurde entfernt" bestand eine Verlinkung zu der ebenfalls vom Beschuldigten
betriebenen Website "Bezugsquelle wurde entfernt". Auf dieser Website bot der Beschuldigte eine Onlinefassung seines
Buches an, die über den Inhalt der Printfassung hinausgehende Erklärungen des Beschuldigten über Hintergründe und
Zielsetzung des Buches (Abschnitte "Klarstellung vorweg, Zielsetzung, Thesen") sowie ein abschließendes Kapitel
"Erklärungen" enthielt.
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Im Juli 2019 wies ein in X. niedergelassenes Kammermitglied die Antragstellerin auf die vom Beschuldigten betriebene
Homepage hin und bat um Überprüfung, ob der Beschuldigte mit den antisemitischen Äußerungen in seinem Buch
""Bezugsquelle wurde entfernt" gegen die Berufsordnung für die nordrheinischen Ärzte verstoße.
Die Antragstellerin teilte dem anzeigenden Kammermitglied unter dem 29.07.2019 mit, dass ein berufsrechtliches