BVerwG_8_C_10-03_WBRE410010463
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ligen Parzellierungsvertrag und zum Schicksal der Familie S
geäußert, so z.B. gegenüber dem US-amerikanischen Generalkonsulat in Berlin. Diesem teilte er mit Schreiben
vom 8. Dezember 1980 auf eine Anfrage bezüglich des Gutes Teltow-Seehof u.a. mit:
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"Da seinerzeit fast alle Angehörigen der Familie S
-S
beabsichtigten, aus
Deutschland auszuwandern, hat sich die Erbengemeinschaft Max und Albert S
Erben als Eigentümer des Gutes entschlossen, das Gut zu verkaufen, und zwar durch Parzellierung. Es trifft zu, dass diese Erbengemeinschaft, vertreten durch den Kaufmann Georg
B. ..., am 13. Oktober 1933 mit mir persönlich einen Kaufvertrag abgeschlossen hat ...".
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Der zwischenzeitlich verstorbene G. gab bei seiner Befragung durch das beklagte Amt am
13. April 1992 (vgl. Bl. 234 f. der Beiakte 35) u.a. auf die erste gestellte Frage: ("Wie kam
es zu dem geschäftlichen Kontakt zwischen Ihnen und den S
-Erben?") die Antwort:
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"Ich war damals Parteigenosse und wurde natürlich gefragt, wieso ich das Gelände für Juden verkaufen wollte. Ich konnte aber den Gauleiter überzeugen, dass nichts dagegen
sprach, dass ich die Geschäfte machte; warum sollten sie jemand anderem überlassen werden. Ich hatte gute Kontakte sowohl zu dem Bürgermeister von Teltow, Herrn P
, der
auch Parteigenosse war, als auch zur Parteispitze, bis hin zu Herrn Goebbels."
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In einem Schreiben des Bevollmächtigten B. vom 22. Dezember 1947 an die Landesregierung Brandenburg heißt es u.a.:
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"In Seehof bei Teltow besaßen die Max und Albert S
Erben seit 1870 einen
größeren Grundbesitz. Durch Maßnahmen der Naziregierung gegen jüdische Mitbürger wurden sie gezwungen diesen Grundbesitz weit unter dem wirklichen Wert zu verkaufen... Ich
bitte Sie daher, dass Grundstück in Ihre Verwaltung zu nehmen, damit die weiteren Ansprüche der Eheleute an diesem Grundstück gesichert sind ...".
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Ab 1949 waren die mit dem Verkauf des Gutes Seehof verbundenen Forderungs-,
Hypotheken- und Transferierungsverluste sowie die Veräußerung der in Berlin (West) gelegenen Flächen der Erbengemeinschaft Gegenstand mehrerer Wiedergutmachungsverfahren.
Bezüglich der mit der Parzellierung des Gutes Seehof eingetretenen Vermögensverluste begehrten fünf Mitglieder der Erbengemeinschaft unmittelbar von G. u.a. Zahlung des ihnen
aufgrund einer erzwungenen Vertragsänderung vom November 1938 vorenthaltenen Kaufpreisanteils. Das Kammergericht gab diesem Antrag mit Beschluss vom 20. Mai 1958 statt.
Hinsichtlich der übrigen vom Parzellierungsvertrag betroffenen Rechtsgeschäfte war seinerzeit kein Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung geltend gemacht worden. Auch
die durch den Kaufmann B. als Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft mit Schreiben vom
29. Januar 1950 gegenüber der damaligen Landesregierung Brandenburg erhobene "Wiedergutmachungsforderung ... aus dem Grundbesitz in Seehof bei Teltow und aus Forderung
gegen die Stadtgemeinde Teltow" hatte weder das streitgegenständliche noch die anderen
vom Parzellierungsvertrag erfassten Grundstücke zum Gegenstand.
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Im rückerstattungsrechtlichen Verfahren 5 WGA 327/50 hat der zwischenzeitlich verstorbene Bevollmächtigte B. in einem Schreiben an das Wiedergutmachungsamt Berlin vom 5.
April 1950 u.a. ausgeführt:
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"Wie bereits unter 5 WGA 326/50 aufgegeben, haben diese S
Erben der damaligen Not gehorchend den Teltower Teil ihres Gutes Seehof bei Teltow parzelliert. Die Parzellierung wurde dem Herrn G. durch notariellen Vertrag vom 13. Oktober 1933 übertragen".
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Arthur S
führte in einem Lebenslauf, der einem Entschädigungsantrag vom 17.
Mai 1951 (Entschädigungsverfahrensregister Nr. 70269) beigefügt war, u.a. aus:
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"Nach Machtübernahme seitens Adolf Hitler wurden die Schwierigkeiten geregelter Geschäftsführung als Juden unerträglich! Boykott jüdischer Bankiers an der Börse, Sonderverordnungen, die gegen die der Firma angeschlossene Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes erlassen wurden, machte die Aufteilung des landwirtschaftlichen Betriebes
zur Notwendigkeit, d.h. Aufteilung des Gutes in Baugelände. Zu diesem Zwecke wurden nationalsozialistische Agenten mit der Aufteilung beauftragt, die dann zu dem entsprechend
großem Gewinn berechtigt waren."
07.11.2023, 16:25