286 Am 8. Februar 2013 überwies der Beklagte dem T. einen Betrag von 490,00 €, am 25. Juni 2013 einen Betrag von 350,00 € und am 23. September 2013 einen Betrag von 685,00 € (vgl. Bl. 146 der Ermittlungsakte). Dabei handelte es sich nach der Aussage des Beklagten um Gelder, die er durch die Vermittlung der durch den T. angebotenen MusikCDs oder Platten oder Bekleidungsstücke für den T. vereinnahmte (vgl. Bl. 287 der Ermittlungsakte). 287 Schließlich ergab sich nach Auswertung des Mobiltelefons des Beklagten sowie aufgrund der Telekommunikationsüberwachung des T. Folgendes: 288 Am 19. August 2013 gratulierte der T. dem Beklagten mit den Worten "Moin moin, alles Gute zum Wiegenfest und dickes Heil" zum Geburtstag (vgl. Bl. 47 des Sonderbandes TKÜ). 289 Am 22. August 2013 vereinbarten der T. und der Beklagte telefonisch, dass der T. dem Beklagten noch ein paar IanStuart T-Shirts schickt. Außerdem kündigte der Beklagte an, dass diese Woche noch die Tätowierer kommen würden. Da könnte er noch was wegkriegen. Schließlich bat der Beklagte, ihm T-Shirts von der Koma-Kolonne mitzuschicken (vgl. Bl. 46 des Sonderbandes TKÜ). 290 Im Rahmen eines Telefonats am 20. Oktober 2013 berichtete der Beklagte dem T. von einem Konzert, auf dem "Adrimo, Ligidelas, Vongors" (phon.), die Österreicher und die Nachfolgeband von "Tollschock" (phon.) gewesen seien. Der Beklagte habe dort einen Stand aufgebaut, um ein bisschen was zu verkaufen. Ein paar Sachen seien liegen geblieben (vgl. Bl. 36 des Sonderbandes TKÜ). 291 Am 23. Oktober 2013 berichtete der Beklagte dem T., dass noch alle Sachen in einem Karton seien. Er habe es noch nicht geschafft aufzuräumen und müsse erst mal schauen, was da genau weggekommen sei. Er habe gerade erst aufgebaut. 10 Minuten später sei alles vorbei gewesen (vgl. Bl. 34 des Sonderbands TKÜ). 292 In einem längeren Telefonat am 2. November 2013 unterhielten sich der Beklagte und der T., dass nun "das Alte" gemeint seien damit die Platten und unendlich viele CDs - abgerechnet werden müsse. Der Beklagte erläuterte insoweit, dass er alles in der Hütte habe. Dort habe er alles in der Kiste, die er auch in Uelzen mitgehabt habe. Immer, wenn er so kleine Partys habe, habe er dann die Ware dort angeboten. Es sei zwar nicht die Masse gewesen, aber es sei immer was weggegangen. Zudem berichtete der Beklagte über ein Konzert. Dort sei das totale Chaos gewesen. Er habe gerade seinen Stand aufgebaut, als es immer mehr geworden wären und er schnell wieder einpacken musste. Dabei sei auch einiges liegen geblieben. Er könne deshalb nicht sagen, was aus dem Karton weg sei. Er berichtete weiter, man habe die Jungs von H&P ..., und das andere Ding von "Natrimo" laufen lassen, allerdings nicht da, wo es habe stattfinden sollen, da wären die mit Mannschaftswagen und Video gekommen. In der Presse habe gestanden, dass irgendeine Punk-Combo gespielt habe, da wo "Rampage, Natrimo und Ligidelas" .... die fände er eigentlich ganz lustig. Schließlich bestellte der Beklagte noch ein T-Shirt von Steinar mit einem Totenkopf hinten drauf in Größe XXL. Des Weiteren berichtete der Beklagte, dass er noch nicht wisse, ob er am Wochenende zu "Bit Bull" gehen könne (vgl. Bl. 29 des Sonderbandes TKÜ). 293 Am 18. November 2013 teilte der Beklagte dem T. per SMS mit, dass am Wochenende "nochmal einige wegen Tätowierer" kommen würden (vgl. Bl. 23 des Sonderbandes TKÜ). 294 In einem Telefonat am 25. November 2013 teilte der Beklagte dem T. mit, dass er Windjacken von einem Glatzkopf habe, der zum Tätowieren da gewesen sei. Der Glatzkopf würde auch T-Shirts mit Aufdrucken in Runenschrift in sehr guter Qualität machen (vgl. Bl. 21 des Sonderbandes TKÜ). 295 Außerdem teilte der Beklagte dem T. am 25. November 2013 per Chat Folgendes mit (vgl. Bl. 250 des Ermittlungsakte): "Moin, ich habe Steinar Windjacken, die es nicht mehr gibt, in schwarz&eine getarnt XXL, 4 Stück für 50 anstatt 80.., hast du Interesse 15€ für T-Hemden mit Tiger Panzer vorne drauf u. Jahr 1944" 296 Am 6. Dezember 2013 besprachen der Beklagte und T., dass der T. für das, was er geschickt habe, jetzt Vorkasse brauchen würde. Bei Luni und Stahlgewitter sei dieses aber normal, davon bekomme er auch nichts im Tausch. Der Beklagte sei morgen bei Pittbull, da sehe er Leute, die immer bei ihm was holen würden. Dann könne er T. am Sonntag sagen, wie viel er brauche (vgl. Bl. 20 des Sonderbandes TKÜ). 297 Außerdem teilte der T. dem Beklagten am 6. Dezember 2012 per Chat Folgendes mit (vgl. Bl. 250 der Ermittlungsakte): "Ab Montag lieferbar neue luni neue stahlgewitter Mini CD und ne neue stahlgewitter voll CD" 298 Darauf antwortete der Beklagte (vgl. Bl. 250 der Ermittlungsakte): "Moin, ja, so 5 Stück von jeder wär ganz gut, hab gestern noch unserem EXIL Schweizer Auswahl TS mitgegeben. ., was kostet das Polo mit den gelben Streifen und TS vorne in Runen Schrift, ach u. 3 neue Faustrecht wär nicht schlecht." 299 Am 25. Dezember 2013 schrieb der Beklagte dem T. im Chat (vgl. Bl. 252 der Ermittlungsakte): "KOMA 3X, über, täter, mpu 2x,Luni 5x, Stahl als Paket 3x, Faust 5x, Not 2x, Berserker 2x." Am 5. Januar 2014 schrieb der Beklagte dem T. im Chat (vgl. Bl. 255 der Ermittlungsakte): "Kannst du noch ne

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