hat das Am tsgericht Dresden durch Richterin am Am tsgericht auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20.05.2016 am 02.06.2016 für Recht erkannt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages lei stet. Tatbestand: Der Kläger begehrt Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten auf Grund einer Ab mahnung wegen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht durch die Beklagte. Die Beklagte ist Betreiberin der Internetseite „www.kulturbuero-sachsen.de.“ Der Kläger war als direkt gewählter Abgeordneter Mitglied des deutschen Bundestages der 13. und 14. Legis laturperiode für den W ahlkreis Fulda. Am 03.10.2003 hielt der Kläger in Neuhof bei Fulda eine Rede, auf die Anlage K 2 wird Bezug genommen. Unter anderem führte er darin Folgendes aus: „(...) Die Juden, die sich dem Bolschewismus und der Revolution verschrieben hatten, hatten zuvor ihre religiösen Bindungen gekappt. Sie waren nach Herkunft und Erziehung Juden, von ihrer Weltanschauung her aber m eist glühende Hasser jeglicher Religion. Ähnliches galt für die Nationalsozialisten. Die meisten von ihnen entstammten einem christlichen Elternhaus. Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdi schen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozia lismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder Seite 2

Select target paragraph3