gespeichert: 29.02.2024, 11:34 Da die Vorlegungsfrage nur die Beleidigungsfähigkeit der Einzelpersonen betrifft, geht der Senat auf die Nebenklageberechtigung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in H. nicht ein. Die Entscheidung entspricht dem Antrag des Generalbundesanwalts. © 2024 Wolters Kluwer Deutschland GmbH 3/3

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