Schande und zeigt, dass der Israel bezogene Antisemitismus zu viele Helfershelfer in unserem Land hat“, sagt J.
„Die vorgesehenen Redner A. und D. sind nicht nur überzeugte BDS-Unterstützer, sondern besitzen zudem in Person von D. auch Sympathien für den extremistischen Flügel der Palästinensischen Befreiungsorganisation. Wer diesen Personen eine Bühne bietet, fördert die Judenfeindlichkeit in unserem Land. Wer
über Meinungsfreiheit diskutieren will, darf Antisemitismus keinen Vorschub leisten. Antisemitismus ist keine Meinung, sondern eine verbrecherische Haltung.
Wer BDS noch immer als friedliche Menschenrechtsbewegung bewertet, verkennt deren wirkliches Ziel der Vernichtung Israels. Wo BDS draufsteht, ist Antisemitismus drin und wer dies unterstützt, verliert die Unterstützung der Stadt
Frankfurt. Diese Veranstaltung darf so nicht stattfinden, ich fordere eine umgehende Absage“, sagt Bürgermeister J.“
5
Die Pressemitteilung war im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr abrufbar.
6
J. war von 2007 bis 2021 Stadtkämmerer und von 2016 bis 2021 Bürgermeister der Be-
7
Am 11. Oktober 2019 ließ er der Betreiberin des K. per E-Mail durch sein Büro im Magistrat der Beklagten unter Hinweis auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 25. August 2017 mitteilen, dass er es für dringend geboten halte, die für den 15.
Oktober 2019 geplante Veranstaltung abzusagen und hierfür keine Räumlichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Andernfalls behalte er sich vor, die Zuschusskriterien gemäß dem
Beschluss zu überprüfen.
8
Daraufhin erklärte die Betreiberin des K. mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 gegenüber den Veranstaltern der geplanten Podiumsdiskussion, dass sie sich leider gezwungen sehe, den Mietvertrag rückwirkend zu kündigen und nahm zur Begründung Bezug
auf die Mitteilung des Bürgermeisters. Da sich das Kulturamt der Beklagten, das Hauptmieter des K. sei, leider der Meinung des Bürgermeisters angeschlossen habe, könne die
Veranstaltung nicht im K. stattfinden.
9
Mit Beschluss vom 15. Oktober 2019 (Az. 2-32 O 126/19) verpflichtete das Landgericht
Frankfurt am Main die Betreiberin des K. im Wege der einstweiligen Verfügung, dem Veranstalter der Podiumsdiskussion die Räumlichkeiten des K. auf Grundlage des geschlossenen Mietvertrages zur Verfügung zu stellen. Die Podiumsdiskussion fand daraufhin wie
geplant statt.
10
Der Bevollmächtigte der Klägerin wandte sich mit Schreiben vom 13. November 2019
an die Beklagte und forderte diese zur Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich
der Pressemitteilung vom 11. Oktober 2019 auf. Diese Forderung wiesen die Beklagtenbevollmächtigten mit Schreiben vom 14. November 2019 zurück.
11
Die Klägerin hat am 23. März 2020 Klage erhoben und mit ihrem Hauptantrag zunächst
beantragt, die Beklagte zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der
Pressemitteilung zu verurteilen, sowie zur Unterlassung einer Weisung, öffentliche Förderungen im Falle einer Unterstützung der BDS-Bewegung zu entziehen. Zur Begründung macht sie im Wesentlichen geltend, dass die Erklärung außerhalb des Aufgabenbereichs des Bürgermeisters liege, da sie eine außenpolitische Frage betreffe. Die Beklagte
klagten. Zudem ist er seit April 2019 Beauftragter der Hessischen Landesregierung für
Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus in Hessen.
- Seite 3 von 12 -