geschildert und mit zahlreichen persönlichen Erlebnissen untermauert haben. Dass die Angst
danach ständiger Begleiter der Gefangenen war, kam bei allen Zeugen massiv zum
Ausdruck.
Als gravierendsten Mangel der Lebenssituation im Lager haben die in der Hauptverhandlung 170
vernommenen Nebenkläger jedoch die absolut unzureichende Ernährung geschildert, die
nach ihren insoweit völlig übereinstimmenden Angaben lediglich aus Ersatzkaffe, Suppe und
Brot mit einem kleinen Stück Margarine bestand. Der Zeuge Z 2 hat dies aufgrund seiner
Wahrnehmungen bei der Begleitung der Außenkommandos bestätigt. Die gravierenden
körperlichen und seelischen Folgen der Unterernährung haben insbesondere die Zeugen NK
11 und NK 10 plastisch beschrieben. Ihre Schilderungen passen zu den Ausführungen des
forensisch erfahrenen Sachverständigen SV 3, der die festgestellte, den Gefangenen zur
Verfügung gestellte Nahrung aus medizinischer Sicht als sowohl quantitativ als auch
qualitativ absolut unzureichend befunden hat. Diese sei nicht ansatzweise ausreichend
gewesen, um den für den Grundumsatz des menschlichen Körpers erforderlichen
Kalorienbedarf zu decken. Sie habe deshalb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von
wenigen Monaten zum Tod führen müssen, wobei die konkrete Überlebenszeit abhängig sei
von der jeweiligen physiologischen Ausgangssituation sowie den weiteren
Lebensbedingungen. Die physiologischen und psychischen Wirkungen der dauerhaften
Unterernährung bis hin zu den durch sie hervorgerufenen Todesursachen, insbesondere die
Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der menschlichen Organe und das Immunsystem
und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen und Schmerzen, hat der Sachverständige
wie festgestellt eingehend dargelegt. Er hat darüber hinaus plausibel ausgeführt, dass der
Verlauf der durch die Unterernährung bewirkten Hungerkrankheit durch die weiteren,
festgestellten Lebensbedingungen, die Arbeitsbelastung und die Unterbringungssituation
einschließlich der hygienischen Bedingungen, verschärft worden sei. Die hohe
Arbeitsbelastung habe zu einem erhöhten Kalorienbedarf geführt, was das Fortschreiten der
körperlichen Auszehrung beschleunigt habe. Die Unterbringungssituation habe die
Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten gefördert, gegenüber denen wiederum
der hungernde Körper infolge der durch die Unterernährung herabgesetzten Immunabwehr
kaum widerstandsfähig gewesen sei. Die häufigste Todesursache bei Unterernährung seien
deshalb interkurrente Erkrankungen wie Ruhr, Tuberkulose und Lungenentzündungen, die
bei einem hungernden Körper oft atypische, schwere Verläufe nähmen. Insofern hätten die
hygienischen Verhältnisse und die Unterbringungssituation in Auschwitz zu einer weiteren
Verkürzung der Lebenserwartung der Gefangenen beigetragen. Diese Ausführungen des
Sachverständigen werden bestätigt durch die Aussage des Zeugen NK 3: „Man war schon
ein „alter“ Häftling, wenn man drei bis vier Monate dort war.“ Die Zeugin NK 2 hat berichtet,
dass am Morgen zum Appell die Leichen der in der Nacht Verstorbenen aus den Baracken
auf den Hof geworfen wurden. Dass im Lager Infektionskrankheiten verbreitet waren, zeigen
die Aussagen der Zeugen NK 3 und NK 10, die von massenhaften Flecktyphuserkrankungen
berichtet haben. Eindrucksvoll war in diesem Zusammenhang die Aussage der Zeugin NK 5,
die bekundet hat, dass ihr – mit damals 15 Jahren – aufgrund ihrer schlechten
Ernährungssituation bewusst gewesen sei, dass sie sich auf keinen Fall anstecken und krank
werden dürfe. Sie habe sich deshalb an jedem Morgen schon vor den anderen in der
Waschbaracke mit dem kalten Wasser von Kopf bis Fuß gewaschen und die Nächte auf drei
kleinen Holzstücken unter Schulter, Hüfte und Fuß liegend verbracht, um nicht auf dem kalten
und feuchten Boden schlafen zu müssen. Das ständige Sterben im Lager belegen auch die
Aussagen der Zeugen NK 11 und Z 2 sowie die verschrifteten Aussagen der SS-Männer Z
10, Z 20, Z 6, Z 12 und Z 7. Sie haben übereinstimmend angegeben, dass während der
Arbeit und im Lager laufend Menschen vor Entkräftung zusammenbrachen und starben. Nach
den Angaben des SS-Mannes Z 20 waren Todesfälle unter den Gefangenen während der
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