Dass den Leichen im Anschluss durch das Häftlings-Sonderkommando in der festgestellten Weise alles Verwertbare – insbesondere Schmuck und Goldzähne – abgenommen wurde und sie anschließend von Häftlingen zu den Verbrennungsöfen geschafft werden mussten, hat die Kammer der Aussage des Zeugen NK 49, der Aussage der Zeugin NK 32, deren Vater bei dem Sonderkommando eingesetzt war, sowie der verschrifteten Aussage des SSMannes Z 3 entnommen. 162 Die Kammer ist schließlich davon überzeugt, dass die Deportierten hinsichtlich des wahren 163 Zwecks ihres Transportes, der Selektion und ihres Gangs in die Gaskammern ganz überwiegend bis zum Beginn der Vergasungen völlig ahnungslos waren und deshalb gar nicht versuchten, sich gegen ihre bevorstehende Tötung zu wehren. Dass die Deportierten bei ihrem Transport nach Auschwitz nicht mit ihrer Tötung rechneten, haben alle in der Hauptverhandlung als Zeugen gehörten Nebenkläger bekundet. So berichtete der Zeuge NK 1, dass man den Deutschen nichts Schlimmes zugetraut habe. Auf seine bange Frage, was werden solle, habe sein Vater ihn beruhigt: „Die Deutschen sind anständige Leute, Dichter und Denker. Uns wird nichts passieren!“ Die Zeugen NK 5, NK 15 und NK 49 haben übereinstimmend berichtet, dass keiner gewusst habe, wohin es gehe. Die Deportierten seien aber davon ausgegangen, dass sie für einen Arbeitseinsatz umgesiedelt werden sollten. Entsprechendes sei ihnen zur Begründung des Transportes von den Wachen so mitgeteilt worden. Man habe den Deportierten versichert, dass ihre Unterkunft und Versorgung gesichert sei, man solle sich keine Sorgen machen. Diese Erwartung wurde von den Angehörigen der SS im Vorfeld der Deportationen bewusst gestärkt, indem fingierte oder erzwungenermaßen verfasste Postkarten an zurückgebliebene Angehörige der Deportierten versandt wurden, mit denen positiv von angeblichen Arbeitseinsätzen berichtet wurde. Der Zeuge NK 3 hat davon anschaulich berichtet. Er gab an, dass er unmittelbar nach seiner Ankunft auf Anweisung eines SS-Mannes noch auf der Rampe eine Postkarte an eine Tante habe schreiben müssen, deren Wortlaut ihm der SS-Mann diktiert habe: „Bin gut im Arbeitslager Monowitz angekommen!“ Angesichts dessen ist es plausibel, dass die Deportierten davon ausgingen, „lediglich“ zum Zwecke von Arbeitseinsätzen umgesiedelt zu werden. Dass diese Auffassung bei den Deportierten auch nach ihrer Ankunft und Selektion trotz der 164 bedrohlichen Kulisse ganz überwiegend bis zum Beginn der Tötungen fortbestand, zeigt die Schilderung des Zeugen NK 11: Bei dem Anblick der rauchenden Schornsteine von Birkenau habe er gedacht, dies sei die Fabrik, in der sie arbeiten würden. Dazu passen die Schilderung der Zeugin NK 32, die angab, dass sie von dem ihr zugewiesenen Arbeitsplatz im sogenannten „Lager Kanada“, wo sie das den Häftlingen abgenommene Eigentum sortieren musste, und der Baracke, in der sie in der Nähe untergebracht war, Tag und Nacht die Kolonnen von Frauen, Kindern und Alten gesehen habe, die ruhig und widerstandslos in den Krematorien verschwunden seien. Gleiches hat auch der Zeuge Z 2 als Wachmann von seiner Position auf dem Wachturm der kleinen Postenkette beobachtet. Auch die in Augenschein genommenen Lichtbilder des Album Lili Meiers, auf denen zur Tötung bestimmte Frauen und Kinder – Angehörige der Zeugin NK 32 – wartend in dem Wäldchen vor dem Krematorium zu sehen sind, bestätigen diesen Eindruck der Zeugen. Den dort abgebildeten Menschen sind Anzeichen von Angst nicht anzusehen, sie wirken zwar erschöpft, aber nicht verzweifelt. Dies ist angesichts der festgestellten, zuvor immer wieder durch das SS-Personal ausgesprochenen Beruhigungen und Täuschungen auch ohne weiteres nachvollziehbar. Im Hinblick auf die noch in den Auskleideräumen und in der Gaskammer selbst aufrecht erhaltenen Maßnahmen zur Täuschung der Totgeweihten hat die Kammer auch keinen Zweifel, dass die Arglosigkeit jedenfalls bei dem ganz überwiegenden Teil der Opfer bis zum Verschließen der Kammern und dem Beginn der Tötungen

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