Dass den Leichen im Anschluss durch das Häftlings-Sonderkommando in der festgestellten
Weise alles Verwertbare – insbesondere Schmuck und Goldzähne – abgenommen wurde
und sie anschließend von Häftlingen zu den Verbrennungsöfen geschafft werden mussten,
hat die Kammer der Aussage des Zeugen NK 49, der Aussage der Zeugin NK 32, deren
Vater bei dem Sonderkommando eingesetzt war, sowie der verschrifteten Aussage des SSMannes Z 3 entnommen.
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Die Kammer ist schließlich davon überzeugt, dass die Deportierten hinsichtlich des wahren
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Zwecks ihres Transportes, der Selektion und ihres Gangs in die Gaskammern ganz
überwiegend bis zum Beginn der Vergasungen völlig ahnungslos waren und deshalb gar
nicht versuchten, sich gegen ihre bevorstehende Tötung zu wehren. Dass die Deportierten
bei ihrem Transport nach Auschwitz nicht mit ihrer Tötung rechneten, haben alle in der
Hauptverhandlung als Zeugen gehörten Nebenkläger bekundet. So berichtete der Zeuge NK
1, dass man den Deutschen nichts Schlimmes zugetraut habe. Auf seine bange Frage, was
werden solle, habe sein Vater ihn beruhigt: „Die Deutschen sind anständige Leute, Dichter
und Denker. Uns wird nichts passieren!“ Die Zeugen NK 5, NK 15 und NK 49 haben
übereinstimmend berichtet, dass keiner gewusst habe, wohin es gehe. Die Deportierten seien
aber davon ausgegangen, dass sie für einen Arbeitseinsatz umgesiedelt werden sollten.
Entsprechendes sei ihnen zur Begründung des Transportes von den Wachen so mitgeteilt
worden. Man habe den Deportierten versichert, dass ihre Unterkunft und Versorgung
gesichert sei, man solle sich keine Sorgen machen. Diese Erwartung wurde von den
Angehörigen der SS im Vorfeld der Deportationen bewusst gestärkt, indem fingierte oder
erzwungenermaßen verfasste Postkarten an zurückgebliebene Angehörige der Deportierten
versandt wurden, mit denen positiv von angeblichen Arbeitseinsätzen berichtet wurde. Der
Zeuge NK 3 hat davon anschaulich berichtet. Er gab an, dass er unmittelbar nach seiner
Ankunft auf Anweisung eines SS-Mannes noch auf der Rampe eine Postkarte an eine Tante
habe schreiben müssen, deren Wortlaut ihm der SS-Mann diktiert habe: „Bin gut im
Arbeitslager Monowitz angekommen!“ Angesichts dessen ist es plausibel, dass die
Deportierten davon ausgingen, „lediglich“ zum Zwecke von Arbeitseinsätzen umgesiedelt zu
werden.
Dass diese Auffassung bei den Deportierten auch nach ihrer Ankunft und Selektion trotz der 164
bedrohlichen Kulisse ganz überwiegend bis zum Beginn der Tötungen fortbestand, zeigt die
Schilderung des Zeugen NK 11: Bei dem Anblick der rauchenden Schornsteine von Birkenau
habe er gedacht, dies sei die Fabrik, in der sie arbeiten würden. Dazu passen die Schilderung
der Zeugin NK 32, die angab, dass sie von dem ihr zugewiesenen Arbeitsplatz im
sogenannten „Lager Kanada“, wo sie das den Häftlingen abgenommene Eigentum sortieren
musste, und der Baracke, in der sie in der Nähe untergebracht war, Tag und Nacht die
Kolonnen von Frauen, Kindern und Alten gesehen habe, die ruhig und widerstandslos in den
Krematorien verschwunden seien. Gleiches hat auch der Zeuge Z 2 als Wachmann von
seiner Position auf dem Wachturm der kleinen Postenkette beobachtet. Auch die in
Augenschein genommenen Lichtbilder des Album Lili Meiers, auf denen zur Tötung
bestimmte Frauen und Kinder – Angehörige der Zeugin NK 32 – wartend in dem Wäldchen
vor dem Krematorium zu sehen sind, bestätigen diesen Eindruck der Zeugen. Den dort
abgebildeten Menschen sind Anzeichen von Angst nicht anzusehen, sie wirken zwar
erschöpft, aber nicht verzweifelt. Dies ist angesichts der festgestellten, zuvor immer wieder
durch das SS-Personal ausgesprochenen Beruhigungen und Täuschungen auch ohne
weiteres nachvollziehbar. Im Hinblick auf die noch in den Auskleideräumen und in der
Gaskammer selbst aufrecht erhaltenen Maßnahmen zur Täuschung der Totgeweihten hat die
Kammer auch keinen Zweifel, dass die Arglosigkeit jedenfalls bei dem ganz überwiegenden
Teil der Opfer bis zum Verschließen der Kammern und dem Beginn der Tötungen