bb) 153 Die Feststellungen zu dem Ablauf der Selektionen an der Rampe beruhen auf den Angaben 154 der Zeugen NK 3, NK 32, NK 11, NK 15, NK 49 und NK 5 sowie den verschrifteten Aussagen der Wachleute Z 3, Z 10, Z 20, Z 5, Z 7. Alle Zeugen haben übereinstimmend beschrieben, dass die Deportierten nach Geschlechtern getrennt – teilweise mit Stockschlägen – auf den Lagerarzt oder einen SS-Offizier zugetrieben worden seien, welche aufgrund flüchtiger Inaugenscheinnahme des Deportierten über die Arbeitsfähigkeit und damit über Leben und Tod entschieden hätten. Alte und Schwache sowie Kinder und ihre Mütter seien sofort selektiert worden. Der SS-Mann Z 20 hat dazu angegeben, dass die an sich arbeitsfähigen Mütter, die sich von ihren Kindern nicht hätten trennen wollen, bewusst bei den Kindern belassen worden seien. Man habe dadurch die Entstehung von Unruhe auf der Rampe vermeiden wollen. Diesem Ziel dienten auch die wahrheitswidrigen Erklärungen des SSPersonals, die Deportierten würden ihre Verwandten, von denen sie gerade getrennt worden seien, am nächsten Tag wieder sehen. Die Zeugen NK 10 und NK 11 haben davon berichtet. Dass der jeweils aktuelle Bedarf an Arbeitskräften für die Anzahl der als arbeitsfähig Ausgewählten maßgeblich war, ist der verschrifteten Aussage des SS-Mannes Z 20 zu entnehmen. Das wird bestätigt durch die Aussage des Zeugen NK 3, der angegeben hat, er habe beim Warten in der Schlange bemerkt, dass die Deportierten bei der Selektion nach dem Beruf gefragt worden seien und er den Eindruck gehabt habe, dass handwerkliche oder technische Berufe gefragt seien. Anschaulich hat der Zeuge sodann berichtet, dass er sich als Monteur ausgegeben habe und sodann zum Arbeitseinsatz in Monowitz ausgewählt worden sei. 155 Die Aussagen der Zeugen zu dem Geschehen an der Rampe werden ergänzt und bestätigt 156 durch die in Augenschein genommen Lichtbilder aus dem Fotoband „Gesichter der Juden in Auschwitz - Lili Meiers Album“, herausgegeben vom Verlag Das Arsenal, Berlin 1995. Diese zeigen zwar das Geschehen an der neuen Rampe im Lager Birkenau. Die Kammer ist aber unter Berücksichtigung der vorgenannten Aussagen der Zeugen überzeugt, dass die Ankunftssituation und die Selektionen an der alten Rampe in gleicher Weise abgelaufen sind. Die Bilder zeigen, wie nach der Ankunft der Deportierten noch auf der Rampe Frauen und Kinder sowie alte Menschen aussortiert werden. Am Ende stehen – wie von den Zeugen beschrieben – die verbleibenden Männer und Frauen nach Geschlechtern getrennt in FünferReihen auf der Rampe, um sich der Selektion zu stellen. Dazwischen stehen Männer in SSUniformen mit Gewehren, Pistolen und Stöcken bewaffnet. Nachdem die Deportierten von der Rampe weggeführt worden sind, bleibt das zu Haufen zusammen getragene Gepäck zurück. cc) 157 Wie die zur Tötung Selektierten im Anschluss an die Selektion zu den Gaskammern überführt 158 wurden, hat die Kammer den verschriften Aussagen der Wachleute Z 3, Z 5 und Z 20 wie festgestellt entnommen. Die von diesen geschilderte Überführung der Selektierten in Lastwagen und zum Teil auch zu Fuß unter Bewachung durch Angehörige des TotenkopfSturmbannes hat auch der Sachverständige SV 1 aufgrund seiner Forschungen bestätigt. Der SS-Angehörige Z 8 hat zudem in seiner verschrifteten Aussage vom 10. Juli 1962 bekundet, dass zugleich mit den Deportierten auch das für deren Tötung in den Gaskammern verwendete Gift Zyklon B mit einem „Sanka“ vom Stammlager zu den Krematorien transportiert worden sei. Entsprechendes hat auch der Zeuge Z 2 ausgesagt. 159

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