Bereits während seines Dienstes in der Kommandantur unmittelbar nach seiner Versetzung
nach Auschwitz hatte der Angeklagte erkannt, dass Auschwitz kein Arbeitslager für
Kriegsgefangene war, sondern dass hier Menschen allein aus ideologischen Gründen
massenhaft getötet wurden. Als der Angeklagte nach einigen Wochen voll verwendungsfähig
war und zum regulären Wachdienst eingeteilt wurde, vervollständigte sich sein Wissen über
die Tötungen in Auschwitz durch den turnusmäßigen Dienst in der kleinen und großen
Postenkette und bei der Begleitung der Arbeitskommandos sowie durch den regelmäßigen
Bereitschaftsdienst an der alten Eisenbahnrampe. Von den Wachtürmen der kleinen
Postenkette konnte er in das Stammlager blicken und dort die völlig ausgemergelten und
kranken Gefangenen sehen. Von den Wachtürmen der großen Postenkette entlang der alten
Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau beobachtete er das Ankommen der
Deportationszüge, die seit Mai 1942 dort regelmäßig eintrafen, sowie die anschließende
Selektion und den Abtransport der Selektierten zu den Gaskammern. Im Rahmen der
Bereitschaftsdienste nahm er das Geschehen an der Rampe beim Umstellen dieses
Bereiches aus unmittelbarer Nähe wahr. Bei der Begleitung der Arbeitskommandos sah er
die völlig ausgezehrten Körper der Häftlinge, die unzureichende Nahrung, die ihnen mittags
zur Verfügung gestellt wurde, und die schwere, die Kräfte der Inhaftierten völlig
übersteigende Arbeitsbelastung. Er sah selbst das Leiden der hungernden Gefangenen, und
erlebte, dass sie während der Arbeit vor Erschöpfung zusammenbrachen oder gar starben.
Über seine Wahrnehmungen tauschte sich der Angeklagte mit seinen Kameraden und mit
anderen, schon länger in Auschwitz tätigen Mitgliedern des Wachbataillons aus. Alle waren
über die Einzelheiten der Tötungen schon aufgrund ihrer eigenen Dienste an wechselnden
Standorten gut informiert. Zudem herrschte zwischen Kommandantur und Innendienst auf der
einen und den Wachmannschaften auf der anderen Seite ein reger Personalaustausch, im
Zuge dessen je nach Bedarf Wachleute in den Innendienst abkommandiert oder versetzt und
auch wieder zurück kommandiert wurden. Der Personaltransfer ermöglichte einen
umfassenden Austausch von detailliertem Wissen auch bezüglich der lagerinternen
Vorgänge. Angesichts der herausragenden Grausamkeit des Geschehens in Auschwitz, die
bei allen Beteiligten Gesprächsbedarf hervorrief, war das Vernichtungsgeschehen auch in
den Details Gegenstand der Gespräche unter den Wachleuten. In der 3. Kompanie, zu
welcher der Angeklagte am 07. Juni 1942 versetzt wurde, fand zudem zwischen dem
Kompaniechef P 1 und den Mitgliedern seiner „Peer-Group“ – zu der auch der Angeklagte
gehörte – ein reger Informationsaustausch statt, der zu einer umfassenden Kenntnis der
Geschehnisse im Lager führte.
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Da der Angeklagte sich für die Vorgänge im Lager interessierte, nutzte er den Umstand, dass
er Zugang zum inneren Lagerbereich hatte, um sich bei mehreren Gelegenheiten alles genau
anzusehen. Er schaute sich unter anderen die Krematorien an und beobachtete mindestens
einmal, wie die Selektierten der Tötung in den Gaskammern zugeführt wurden. Dabei
beobachtete er, wie die ahnungslosen Menschen sich ohne Widerstand in die Gaskammern
treiben ließen und hörte wenig später ihre Schreie. Auch sah er sich den Hof zwischen Block
10 und 11 an, in dem Häftlinge erschossen wurden. Bei seinem Aufenthalt im Schutzhaftlager
kam er auch mit den ausgehungerten Gefangenen in Kontakt.
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Spätestens bei der Ausübung seiner Dienstaufgaben in den Jahren 1943 und 1944 war dem
Angeklagten mithin sowohl aus den Gesprächen mit anderen Angehörigen des
Wachsturmbanns als auch aus eigener Wahrnehmung zu jeder Zeit bewusst, dass
Ausschwitz ein Vernichtungslager war, das einzig und allein dem Zweck diente, die dorthin
Deportierten aus ideologischen Gründen massenweise zu töten, und dass die das
Vernichtungsgeschehen bestimmenden nationalsozialistischen Machthaber aufgrund ihrer
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