270.000 europäische Juden nach Auschwitz deportiert. Davon wurden mindestens 190.000
Menschen unmittelbar nach ihrer Ankunft in den neu errichteten Gaskammern von Birkenau
getötet.
Hinzu kamen ab Mai 1944 erste Transporte im Rahmen der sogenannten „Ungarn-Aktion“.
Nunmehr sollte nach der deutschen Invasion in Ungarn am 19. März 1944 auch die im Gebiet
Ungarns lebende jüdische Bevölkerung systematisch der Tötung zugeführt werden.
Vorbereitungen hierzu waren bereits im Frühjahr 1944 mit dem zwangsweisen
Zusammentreiben der jüdischen Bevölkerung in Sammelstellen auf ungarischem Gebiet
erfolgt. Parallel dazu waren auch im Konzentrationslager Ausschwitz personelle und
logistische Vorbereitungen für die bisher größte Deportationswelle getroffen worden.
Insbesondere war der bereits begonnene Bau des Gleisanschlusses innerhalb des Lagers
Birkenau mit Hochdruck vorangetrieben worden, um die Menschen aus den erwarteten
Transporten schneller und mit geringerem Personalaufwand der Tötung zuführen zu können.
Es waren zusätzliche Verbrennungsgruben ausgehoben und die Häftlingssonderkommandos,
die mit der Verbrennung der Leichen und dem Sortieren der Wertsachen der Häftlinge
befasst waren, verstärkt worden. Die ersten Züge aus Ungarn trafen noch an der alten
Rampe zwischen Auschwitz und Birkenau ein. Am 2. Mai 1944 kamen die ersten, am 28. und
29. April 1944 gestarteten zwei Züge mit insgesamt 3.800 Insassen der Lager Kistarcsa und
Topoly an, von denen mindestens 2.600 Männer, Frauen und Kinder sofort in den
Gaskammern getötet wurden. Es folgten bis zum 16. Mai 1944 sieben weitere Transporte aus
Ungarn mit je mindestens 3.000 Deportierten, von denen mindestens 75 % sofort in den
Gaskammern getötet wurden.
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Insgesamt kamen im Zeitraum von Januar 1943 bis zum 16. Mai 1944 an der alten Rampe
ca. 295.000 Deportierte an. Mindestens 208.000 von ihnen wurden unmittelbar nach ihrer
Ankunft in den Gaskammern von Birkenau umgebracht.
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Frühestens ab dem 17. Mai 1944 kamen alle Deportationszüge an der neuen Rampe im
Lager Birkenau an. Von diesem Zeitpunkt an waren die für das Stammlager zuständigen
Kompanien – und damit auch der Angeklagte, welcher der für das Stammlager zuständigen
3. Kompanie angehörte – mit der Sicherung der ankommenden Transporte nicht mehr
befasst. Ein Umstellen der Rampe war hier nicht mehr erforderlich, weil die Züge innerhalb
des Lagers entladen wurden und das Lager selbst durch die elektrische Umzäunung und die
kleine Postenkette ausreichend gesichert war. Die Absicherung der Selektionen und der
anschließenden Tötungen oblag jetzt allein den Wachkompanien von Birkenau.
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dd)
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Auch diejenigen Deportierten, die bei der Selektion an der Rampe als arbeitsfähig ausgewählt
wurden, sollten nach dem Vernichtungsplan der nationalsozialistischen Führung den Tod
finden. Zuvor sollte jedoch ihre Arbeitskraft ausgebeutet werden. Sie mussten im Anschluss
an die Selektion eine entwürdigende Prozedur über sich ergehen lassen, die sowohl für die
dem Stammlager Zugewiesenen als auch für die Birkenau zugeteilten Deportierten identisch
war. Sie zielte darauf ab, den Menschen die Individualität zu nehmen, sie zu Objekten zu
degradieren und sie dadurch für die beabsichtigte, anschließende Verwendung als
Arbeitssklaven gefügig zu machen. Sie wurden zunächst in Gruppen in die im Lagerjargon
„Sauna“ genannten Baracken überführt, wo die „Desinfektion“ erfolgte. Die Deportierten
mussten sich vollständig entkleiden, ihre Kleidung wurde eingezogen. Dann wurde ihnen der
Kopf rasiert und die Körperbehaarung der Achseln und des Schambereichs entfernt. Der
nackte Körper wurde auf versteckte Wertgegenstände untersucht. Vielen Deportierten wurde
eine Gefangenennummer auf den linken Unterarm tätowiert. Anschließend wurden die
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