Angeklagte tat bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Bereitschaftsdienste der 3. Kompanie
Dienst bei der Absicherung der an der alten Rampe ankommenden Transporte.
3.
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Als Mitglied der Kerntruppe um den Kompaniechef P 1 und aufgrund seiner Tätigkeit als
Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz wusste der Angeklagte spätestens im
Tatzeitraum, dass Auschwitz ein reines Vernichtungslager für die nach nationalsozialistischer
Weltanschauung als „minderwertig“ erachteten Angehörigen anderer Volksgruppen,
insbesondere der jüdischen Menschen, war. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hatte er
realisiert, dass das gesamte Geschehen im Lager einzig und allein dem Ziel diente, die
Deportierten der Tötung zuzuführen, und dass seine Tätigkeiten im SS-Totenkopfsturmbann
– und damit auch er selbst – Teil des darauf ausgerichteten, arbeitsteilig organisierten
Prozesses waren.
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a)
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Die massenhafte Tötung der aus ideologischen Gründen Verfolgten war von den für die
Umsetzung des Plans Verantwortlichen von Anfang bis Ende minutiös geplant. Beginnend mit
der Deportation der bereits zwangsweise in Ghettos zusammengetriebenen Opfer bis hin zur
Beseitigung ihrer Leichen und der Verwertung ihrer Habe handelte es sich um einen
arbeitsteilig organisierten und fabrikmäßig betriebenen Prozess. Das Zusammenwirken aller
Teileinheiten sowie die absolute Geheimhaltung nach außen und die Täuschung der Opfer
über den wahren Zweck der Aktion sicherten die schnelle und nahezu widerstandslose
Durchführung des Vernichtungsplans. Er wurde mit den folgenden, nahezu immer gleich
bleibenden Schritten umgesetzt:
39
aa)
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Die zur Vernichtung bestimmten Menschen wurden aus den Ghettos in den besetzten
Ländern oder aus anderen Konzentrationslagern zwangsweise nach Auschwitz verbracht.
Über das Ziel ihrer Fahrt wurden sie bewusst getäuscht, indem ihnen gesagt wurde, sie
würden zu einem Arbeitseinsatz gebracht. Dadurch sollten die Opfer in Sicherheit gewogen
und der reibungslose Ablauf der Mordaktion gewährleistet werden. Der Erfolg dieser
Täuschung wurde dadurch gefördert, dass einige Deportierte nach ihrer Ankunft in Auschwitz
gezwungen wurden, Postkarten an ihre Verwandten zu schreiben, in denen sie
wahrheitswidrig mitteilen mussten, dass es ihnen gut gehe und sie zur Arbeit in der
Landwirtschaft oder ähnlichem eingesetzt würden, was sich – wie von den
nationalsozialistischen Machthabern geplant – unter den Zurückgebliebenen verbreitete.
Auch der Umstand, dass sie Gepäck mitführen durften, stärkte ihre Erwartung, lediglich
umgesiedelt zu werden. Entsprechend waren die Menschen hinsichtlich des wahren Zwecks
ihres Transportes in aller Regel völlig ahnungslos. Viele glaubten, dass nach den
unerträglichen Zuständen im Ghetto sich ihre Lebensumstände nur verbessern könnten. Eine
massenhafte Tötung aus rassischen Gründen – wie tatsächlich beabsichtigt – trauten viele
den Deutschen, die sie für kultiviert, gebildet und anständig hielten, nicht zu.
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Tatsächlich war schon die Fahrt nach Auschwitz menschenunwürdig und für die Deportierten
extrem belastend. In verriegelten Güter- und Viehwaggons der Reichsbahn wurden sie
zusammen mit ca. 80 bis 90 weiteren Personen eingepfercht, so dass sie in dem Waggon nur
stehen und sich kaum bewegen konnten. Alle litten angesichts der Enge und der
unzureichenden Zufuhr von Frischluft. Während der überwiegend mehrere Tage dauernden
Fahrt stand allen Insassen in den dunklen Waggons zusammen nur ein Eimer mit
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