737
In dem großen mittig gelegenen Zimmer brannte durch die sich schnell ausbreitenden Flammenfronten auch der
Fußboden und wurde teilweise zerstört. In dem zum V.weg hin gelegenen Eckzimmer wurde im Bereich der Längsseite
in Richtung F.straße ein Teil des Fensters herausgesprengt. Ein Teil der Außenmauer wurde um etwa 40 cm nach
außen verschoben. Nur wegen der Eckverbindung zum Mauerwerk der Giebelwand fiel dieser Teil der Wand nicht
heraus. In Richtung V.weg wurde die Außenwand des Eckzimmers herausgedrückt. Die Trümmer fielen in den
Vorgarten sowie auf den Gehweg des V.wegs. Auch im an der rückwärtigen Seite zum V.weg gelegenen Eckzimmer
wurden durch die Druckwelle der Explosion das Fenster sowie die Giebelwand zum V.weg nach außen gedrückt. Die
Trümmer wurden in den Vorgarten und auf den Gehweg des V.wegs geschleudert. An dem restlichen Mauerwerk im
Eckbereich der Giebelseite sowie an der Rückfront des Gebäudes entstand ein Querriss.
738
Im aus der rückwärtigen Sicht gesehen linken Flur brannten die Holztüren, die Decke und die Fußböden. Die dort
vorhandene Blindtür, die ehemalige zweite Eingangstür, brannte in das Treppenhaus durch. Es drohte die alsbaldige
Ausbreitung der giftigen Rauchgase im Treppenhaus. Auch stand das Übergreifen des Brandes auf die hölzerne
Treppe, den einzigen Fluchtweg dieser Haushälfte, kurz bevor. In der Mitte des Flures, wie auch im Bad nebenan, kam
es zur Durchbrennung der Deckenkonstruktion zum ausgebauten Dachgeschoss. Auch in den beiden zum V.weg hin
gelegenen Eckzimmern brannte die Deckenkonstruktion durch, zerstörte den Boden der Dachgeschosswohnung
darüber und breitete sich in dem ausgebauten Dachgeschoss aus.
739
Zudem breitete sich der Brand auch auf die Dachsparrenkonstruktion mit Latten- und Ziegeleindeckung aus und
begann, das Dach zu zerstören.
740
In der aus rückwärtiger Sicht linken Dachgeschosswohnung kam es im hinteren Bereich der Wohnung zu einer
massiven Durchbrennung und Zerstörung der Dachschräge. Im vorderen Bereich der Wohnung brannte der Dachstuhl
durch. Im Bereich der rechten Wohnung stand die Durchbrennung der Bausubstanz unmittelbar bevor. Giftige
Rauchgase zogen durch das Treppenhaus und in die Dachgeschosswohnungen.
741
Die Angeklagte Z..., die nach dem Anzünden des Benzins die Treppe hinuntergeeilt war und das Anwesen verlassen
hatte, vernahm unmittelbar vor der Haustüre den Knall der Explosion des Benzindampf-Luft-Gemisches.
742
Sie wandte sich nach links zu der sich ebenfalls an der Rückseite in unmittelbarer Nähe befindlichen Haustür der
Haushälfte F.straße **a und betätigte am dortigen Klingeltableau die Klingel zur Wohnung der Geschädigten E.... Ohne
eine Reaktion abzuwarten, wandte sich die Angeklagte sofort wieder zurück in Richtung des Hauseingangs F.straße,
um ihre Flucht fortzusetzen. Es war ihr bewusst, dass in einem bloßen Läuten keine Warnung der Geschädigten vor
einem Feuer liegen würde.
743
Als sie sich gerade auf Höhe der Haustüre zum Anwesen Nr. ** befand, wurde sie aus einer Entfernung von circa 50 m
von der Zeugin Fi... wahrgenommen, die im Nachbaranwesen F.straße ** Gartenarbeiten verrichtete. Diese hatte den
Explosionsknall ebenso wahrgenommen und die Zeit, die die Angeklagte für den Weg von der Haustüre ihrer Haushälfte
zur Haustür der Haushälfte **a und wieder zurück benötigte, dafür gebraucht, um vom hinteren Bereich ihres Gartens
zu ihrem Beobachtungspunkt in dessen vorderen Bereich zu gelangen.
Die Angeklagte Z... lief an der hinteren Hausfront entlang in Richtung V.weg, überquerte diesen und lief zur F.straße,
Select target paragraph3
Connect to a paragraph
Connect to an entity
Disable highlights
Add to table of contents