737 In dem großen mittig gelegenen Zimmer brannte durch die sich schnell ausbreitenden Flammenfronten auch der Fußboden und wurde teilweise zerstört. In dem zum V.weg hin gelegenen Eckzimmer wurde im Bereich der Längsseite in Richtung F.straße ein Teil des Fensters herausgesprengt. Ein Teil der Außenmauer wurde um etwa 40 cm nach außen verschoben. Nur wegen der Eckverbindung zum Mauerwerk der Giebelwand fiel dieser Teil der Wand nicht heraus. In Richtung V.weg wurde die Außenwand des Eckzimmers herausgedrückt. Die Trümmer fielen in den Vorgarten sowie auf den Gehweg des V.wegs. Auch im an der rückwärtigen Seite zum V.weg gelegenen Eckzimmer wurden durch die Druckwelle der Explosion das Fenster sowie die Giebelwand zum V.weg nach außen gedrückt. Die Trümmer wurden in den Vorgarten und auf den Gehweg des V.wegs geschleudert. An dem restlichen Mauerwerk im Eckbereich der Giebelseite sowie an der Rückfront des Gebäudes entstand ein Querriss. 738 Im aus der rückwärtigen Sicht gesehen linken Flur brannten die Holztüren, die Decke und die Fußböden. Die dort vorhandene Blindtür, die ehemalige zweite Eingangstür, brannte in das Treppenhaus durch. Es drohte die alsbaldige Ausbreitung der giftigen Rauchgase im Treppenhaus. Auch stand das Übergreifen des Brandes auf die hölzerne Treppe, den einzigen Fluchtweg dieser Haushälfte, kurz bevor. In der Mitte des Flures, wie auch im Bad nebenan, kam es zur Durchbrennung der Deckenkonstruktion zum ausgebauten Dachgeschoss. Auch in den beiden zum V.weg hin gelegenen Eckzimmern brannte die Deckenkonstruktion durch, zerstörte den Boden der Dachgeschosswohnung darüber und breitete sich in dem ausgebauten Dachgeschoss aus. 739 Zudem breitete sich der Brand auch auf die Dachsparrenkonstruktion mit Latten- und Ziegeleindeckung aus und begann, das Dach zu zerstören. 740 In der aus rückwärtiger Sicht linken Dachgeschosswohnung kam es im hinteren Bereich der Wohnung zu einer massiven Durchbrennung und Zerstörung der Dachschräge. Im vorderen Bereich der Wohnung brannte der Dachstuhl durch. Im Bereich der rechten Wohnung stand die Durchbrennung der Bausubstanz unmittelbar bevor. Giftige Rauchgase zogen durch das Treppenhaus und in die Dachgeschosswohnungen. 741 Die Angeklagte Z..., die nach dem Anzünden des Benzins die Treppe hinuntergeeilt war und das Anwesen verlassen hatte, vernahm unmittelbar vor der Haustüre den Knall der Explosion des Benzindampf-Luft-Gemisches. 742 Sie wandte sich nach links zu der sich ebenfalls an der Rückseite in unmittelbarer Nähe befindlichen Haustür der Haushälfte F.straße **a und betätigte am dortigen Klingeltableau die Klingel zur Wohnung der Geschädigten E.... Ohne eine Reaktion abzuwarten, wandte sich die Angeklagte sofort wieder zurück in Richtung des Hauseingangs F.straße, um ihre Flucht fortzusetzen. Es war ihr bewusst, dass in einem bloßen Läuten keine Warnung der Geschädigten vor einem Feuer liegen würde. 743 Als sie sich gerade auf Höhe der Haustüre zum Anwesen Nr. ** befand, wurde sie aus einer Entfernung von circa 50 m von der Zeugin Fi... wahrgenommen, die im Nachbaranwesen F.straße ** Gartenarbeiten verrichtete. Diese hatte den Explosionsknall ebenso wahrgenommen und die Zeit, die die Angeklagte für den Weg von der Haustüre ihrer Haushälfte zur Haustür der Haushälfte **a und wieder zurück benötigte, dafür gebraucht, um vom hinteren Bereich ihres Gartens zu ihrem Beobachtungspunkt in dessen vorderen Bereich zu gelangen. Die Angeklagte Z... lief an der hinteren Hausfront entlang in Richtung V.weg, überquerte diesen und lief zur F.straße,

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