105
Bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahrs entwickelte sich die Angeklagte Z... in politischer Hinsicht unauffällig. Sie
zeigte keinerlei Interesse an politischen Themen und engagierte sich auch nicht in politischen Vereinigungen oder
Parteien. Die Angeklagte Z... bekam dann aber im Laufe des Jahres 1991 Kontakt zu einer Jugendgruppe in J., die sich
zur dortigen rechten Szene rechnete. Sie ging mit U. M... eine Beziehung ein und die beiden verbrachten zunehmend
ihre Freizeit in dieser Jugendgruppe. In der Gruppe hörten sie gemeinsam Lieder mit nationalistischem Inhalt, die sie,
teils grölend, im Bereich der "Schnecke" – einer Skulptur in J.-W. – nachgesungen haben. Im Laufe der Zeit übernahm
sie mehr und mehr die in der Gruppe vertretenen "rechten Ansichten", billigte diese und identifizierte sich damit. So
beteiligte sie sich an Beleidigungen von Ausländern aus der Gruppe heraus. So wurden von der Gruppe, zu der sich
auch die Angeklagte und U. M... zählten, bei einem Besuch auf einem Wochenmarkt die dort anwesenden
vietnamesischen Verkäufer als "Kanaken" oder "Fidschis" bezeichnet. Wenn die Angeklagte mit der Gruppe unterwegs
war, kam es auch zum Rufen von Parolen wie "Deutschland den Deutschen". Am XX. XX 1994 begann U. M... seinen
Wehrdienst bei der Bundeswehr abzuleisten. Einige Monate später trennten sich die Angeklagte Z... und er. Sie pflegten
aber weiterhin freundschaftlichen Kontakt. Anschließend ging B. Z... mit U. B... eine Beziehung ein. Die Bekannten und
Freunde von U. B..., zu denen auch die Mitangeklagten R. W... und H. G... zählten, und mit denen nun auch die
Angeklagte Z... verkehrte, hatten radikale rechte politische Ansichten.
106
Ab dem Jahr 1995 engagierten sich die Angeklagte Z... sowie U. B... und U. M... zunehmend politisch, wobei sich die
drei, aber auch ihr persönliches Umfeld, mehr und mehr radikalisierten. M..., der sich nach dem Ende seines
Wehrdienstes im Jahr 1995 dieser Clique ebenfalls angeschlossen hatte, vertrat inzwischen extrem rechte Positionen.
So wollte er den Nationalsozialismus wieder "einführen". Rassenreinhaltung war für ihn ein wichtiges Gut. Er hasste
deshalb den "Multikulti-Schmelztiegel" in Deutschland, wobei er insbesondere auch antisemitisch eingestellt war. Er
schrieb basierend auf dieser Einstellung ein Spielprogramm für Computer, das zum Ziel hatte, "Juden abzuschießen".
Auch B... vertrat zunehmend rechtsradikale Ansichten. Beide waren gegen die ihrer Auffassung nach zu zahlreich
anwesenden Ausländer in Deutschland. Beide kleideten sich, um ihre Bewunderung für die Zeit des Nationalsozialismus
nach außen kundzutun, in einer der historischen SA-Uniform nachempfundenen Weise. Die Angeklagte Z... übernahm
die rechtsradikalen Ansichten ihres Umfelds und war insbesondere gegen Ausländer, Juden und auch den "Staat" in der
existierenden Organisationsform eingestellt.
107
Aus dem bestehenden lockeren Freundeskreis, dem sich auch die Angeklagte Z... sowie M... und B... zugehörig fühlten,
entwickelte sich Anfang/Mitte der neunziger Jahre eine zunehmend festere Gruppierung, die von ihren Mitgliedern als
Kameradschaft Jena bezeichnet wurde und die mehr und mehr gemeinsam politisch motivierte Aktionen durchführte. Zu
der Kameradschaft Jena, die etwa 20 Mitglieder zählte, gehörten unter anderem die Angeklagte Z... und die
Angeklagten W... und G... sowie U. B... und U. M.... Dabei organisierte die Kameradschaft Jena, die Mitgliedsbeiträge
erhob, über eine Kameradschaftsfahne verfügte und ab Mai 1995 ein "Infoblatt" herausgab, Unternehmungen, die neben
der politischen Zielrichtung auch den sozialen Zusammenhalt der Mitglieder der Kameradschaft durch die Vermittlung
eines gewissen Gemeinschaftsgefühls stärkte. So besuchte man gemeinsam Rechts-Rock-Konzerte, wo die Teilnehmer
neben den mithilfe der Lieder transportierten politischen Botschaften auch ein Gemeinschaftserlebnis erfuhren. Gleiches
galt für die nahezu wöchentlich durchgeführten Stammtische oder die Vorbereitung und Veranstaltung von
Sonnwendfeuern. Daneben führte die Kameradschaft auch Unternehmungen durch, bei denen der politische Inhalt
deutlich im Vordergrund stand. Man fuhr gemeinsam auf rechte Demonstrationen, die sich beispielsweise gegen die
Wehrmachtsausstellung richteten oder die Rudolf Hess als politischen Märtyrer propagierten. Die Mitglieder der
Kameradschaft Jena meldeten auch selbst Demonstrationen zu rechten Themen an, wie beispielsweise eine solche zur
"Ausländerproblematik", weil nach ihrer Auffassung Ausländer den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen würden.
Die Mitglieder der Kameradschaft verschafften sich auch Propagandamaterial mit rechten Inhalten. Gemeinsam wurden
dann beispielsweise derartige Plakate verklebt oder Aufkleber und Flyer verteilt. Die Angeklagten Z..., W... und G...
sowie M... und B... nahmen an Aktivitäten der Kameradschaft Jena teil. Sie alle identifizierten sich mit
ausländerfeindlichen, antisemitischen und staatsfeindlichen politischen Inhalten.
Im engeren Umfeld B. Z... sowie U. M... und U. B... kam es ab etwa 1996 immer wieder zu Diskussionen über den