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Der Angeklagte S... besuchte einen Kindergarten und wurde 1986 mit sechs Jahren eingeschult. Nach dem Besuch der
Grundschule wechselte er 1990 auf die Realschule, die er erfolgreich abschloss. Im Anschluss begann er in H. eine
Konditorlehre, deren Probezeit er nach drei Monaten wegen Schwierigkeiten mit seinem Meister nicht bestand. Ein
Angebot, die Probezeit zu verlängern, nahm der Angeklagte nicht wahr. Von November 1996 bis 1999 durchlief der
Angeklagte S... eine Lehre zum Autolackierer in J.. Diesen Beruf übte er einige Zeit aus und wurde sodann arbeitslos.
Nach einer Weiterbildungsmaßnahme für Jugendliche Ende 1999 wurde er Ende 1999/Anfang 2000 für die Bundeswehr
gemustert. Seine Einberufung zum XX. XX 2000 wurde aus organisatorischen Gründen zurückgezogen. In der Folgezeit
arbeitete der Angeklagte von 2000 bis zu deren Insolvenz im Jahr 2002 bei einer Zeitarbeitsfirma als Autolackierer.
Anschließend besuchte er die Fachoberschule, die er im Jahr 2003 mit dem Fachabitur und einem Notenschnitt von 1,9
abschloss. Ebenfalls im Jahr 2003 nahm der Angeklagte an der Fachhochschule in D. ein Studium der Sozialpädagogik
auf, das er 2009 erfolgreich als Sozialpädagoge abschloss. Während des Studiums hielt er zu seinen Freunden aus
seiner Fachabiturklasse in J. und zu Aussteigern aus der rechten Szene Kontakt. Er engagierte sich im Schwulenreferat
der Fachhochschule, der schwul-lesbischen Jugendarbeit und bei der AIDS-Hilfe D., bei der er eine Halbtagsstelle
antrat. Nach Abschluss des Studiums beteiligte er sich zusätzlich an dem Aufbau eines Jugendzentrums und hatte Jobs
in der Alkohol-Prävention und bei dem Bundesgesundheitsamt.
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Im Alter von 13 Jahren wurde sich der Angeklagte S... seiner Homosexualität bewusst. Als er im Fernsehen den Film
"My own private Idaho" über ein homosexuelles Paar aufgenommen hatte, löschte sein Vater, der die Homosexualität
des Sohnes nicht akzeptieren wollte, die Aufzeichnung. Der Angeklagte S... bewertete daraufhin selbst seine sexuellen
Neigungen als negativ und hoffte, dass sich noch eine heterosexuelle Orientierung einstellen werde.
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Während der Zeit seiner Konditorlehre in H. wurde er auf Anzeigen wie "Er sucht ihn" aufmerksam und sammelte
Erfahrungen im Rotlicht-Milieu. In seiner Lehrzeit zum Autolackierer lernte er den Lehrling M. H... kennen, der der
rechten Szene angehörte. Um ihm zu gefallen, kleidete sich der Angeklagte in dem rechten Szeneladen "M." in J. ein. In
der Folgezeit wurde er selbst Mitglied der rechten Szene, in der er aufstieg und verschiedene Ämter bekleidete. Um den
Jahreswechsel 1999/2000 kamen dem Angeklagten erste Zweifel hinsichtlich seiner weiteren Mitwirkung in der rechten
Szene. Als er im April 2000 den Film "The Beautiful Thing" gesehen hatte, der das Bekenntnis zur eigenen
Homosexualität zum Gegenstand hatte, wurde ihm klar, dass er selbst sich entsprechend verhalten wollte, und dass
seine Homosexualität mit seiner Tätigkeit in der rechten Szene nicht vereinbar war. Ende August 2000 fand bei dem
Angeklagten S... im Zusammenhang mit einer "Hess-Aktionswoche" eine Durchsuchung der Behörden statt, bei der er
in Unterbindungsgewahrsam genommen wurde. Er beschloss daraufhin, aus der rechten Szene auszusteigen. Anlass
bot ihm auch eine Stichelei des Angeklagten W..., der vor anderen gegenüber dem Angeklagten S... äußerte, dass es
ihn "ankotzen" würde, wenn andere über ihn sagen würden, er wäre schwul. Einige Wochen später besuchte der
Angeklagte seine Schwester, zu der er seit den Jahren 2000/2001 regelmäßigen Kontakt pflegte, und vertraute ihr seine
Homosexualität an. Später offenbarte er sich auch seinen Eltern, die aber erst später begannen, seine Freunde zu
akzeptieren. Der Angeklagte S... vertraute sich auch Freunden außerhalb der rechten Szene an. Er pflegte in seiner
Freizeit bewusst Vorlieben, die in der rechten Szene verpönt waren. So hörte er beispielsweise Technomusik. Er fasste
den Entschluss, sich weiterzubilden und das Fachabitur zu machen. Bis zum Jahr 2002 hatte sich seine Situation
stabilisiert. Auf einer Party lernte er seinen ersten Freund kennen. Er beendete die Beziehung allerdings nach drei
Monaten, weil beide nicht miteinander harmonierten. Im Jahr 2007 begann der Angeklagte S... eine längere Beziehung,
die mittlerweile ebenfalls beendet ist.
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Der Angeklagte S... begann als Jugendlicher Alkohol zu trinken und war im Alter von 13 oder 14 Jahren erstmals
betrunken. Während seiner Zugehörigkeit zur rechten Szene, in der viel Alkohol konsumiert wurde, war der Angeklagte
öfter betrunken. Entzugserscheinungen hatte der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt.
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Der Angeklagte konsumierte bei drei Gelegenheiten Drogen. Zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt rauchte er
einen Joint und konsumierte zweimal Pilze.
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...
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Der Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 21. Juni 2018 enthält keinen Eintrag.
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[<em>4] Haftdaten</em>
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Der Angeklagte C. S... wurde in dieser Sache auf Grund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2012, Aktenzeichen 3 BGs 62/12, am 01. Februar 2012 festgenommen. Bis zur
Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2012,
Aktenzeichen 3 BGs 184/12, befand er sich ununterbrochen in dieser Sache in der Justizvollzugsanstalt K. in
Untersuchungshaft.
Bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahrs entwickelte sich die Angeklagte Z... in politischer Hinsicht unauffällig. Sie